Weiterhin Probleme mit ALG-II-Software

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Nürnberg (Deutschland), 11.05.2005 – Ursprünglich sollte die neue Hartz IV-Software mit der Einführung am 1. Januar reibungslos laufen, dennoch gab es seitdem etliche Probleme. Jetzt, vier Monate danach, steht fest, dass die geplante Endabnahme für das Softwareprogramm noch nicht erfolgen kann.

Geliefert wurde die Software von der Telekom-Tochter T-Systems. Grund für die Verzögerung sind Fehler im Computerprogramm für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II. Mehrmals wurde die Abnahme bereits verschoben, denn es fehlen nach wie vor wichtige Funktionen für die Bearbeitung. So können momentan noch keine Sanktionen gegen Arbeitslosengeld-II-Empfänger per Programm erfasst werden, wenn diese ein Stellenangebot oder Weiterqualifizierungsangebot ablehnen. Diese Vorgänge müssen manuell bearbeitet werden, da die Software die in diesen Fällen vorgeschriebene Kürzung der Grundsicherung um 30 Prozent noch nicht automatisch errechnen kann.

Ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg wollte gegenüber der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ (WAZ) auf Anfrage nicht bestätigen, dass von der Telekom-Tochter eine Schadensersatzforderung in Höhe von fünf Millionen Euro gefordert werde. Dies sei eine interne Angelegenheit, die zwischen den Vertragspartnern zu klären sei.

Nach Angaben der WAZ beträgt der wegen der Verzögerung entstandene Schaden für die BA per heute etwas über 28 Millionen Euro. T-Systems arbeitet derzeit an der Nachbesserung des Programms.

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