Wendemanöver auf der A 57 klappte reibungslos
Artikelstatus: Fertig 20:56, 20. Okt. 2005 (CEST) Bitte keine weiteren inhaltlichen Veränderungen vornehmen, sondern einen Folgeartikel schreiben. |
Krefeld (Deutschland), 16.10.2005 – Am vergangenen Mittwoch durften Autofahrer auf der Bundesautobahn 57 bei Krefeld nach einem schweren LKW-Auffahrunfall wenden. Die in Richtung Niederlande im Stau stehenden Autos wendeten unter Absicherung der Polizei und fuhren bis zur nächsten Ausfahrt zurück. Bei der Aktion gab es laut Polizeiangaben keinerlei Probleme.
Der nordrhein-westfälische Innenminister Ingo Wolf (FDP) erklärte daraufhin gegenüber der Presse, dieser Fall am Mittwoch habe gezeigt, dass das Anti-Stau-Konzept gut funktioniere. Die Anweisungen der NRW-Autobahnpolizei seien einwandfrei befolgt worden und die Polizeibeamten hätten richtig gehandelt. Nachdem die Aufräumarbeiten mehrere Stunden lang gedauert hätten, seien laut Wolf die Autofahrer „stundenlang im Stau gefangen gewesen“. Wolf wies noch einmal darauf hin, dass diese Wendemanöver ausschließlich durch die Polizei angeordnet werden dürfen. „Kein Autofahrer darf eigenmächtig zurückfahren. Eigenmächtiges Wenden auf der Autobahn ist und bleibt verboten.“
Nach der offiziellen Bekanntgabe des Anti-Stau-Programms Ende September 2005 hatten Autofahrer auf der A 31 eigenmächtig riskante Wendemanöver unternommen. Die Grünen hatten Wolf daraufhin Vorwürfe gemacht.
Bei dem Unfall am Mittwoch wurden zuerst alle PKW angewiesen, umzukehren und zur Anschlussstelle „Krefeld-Zentrum“ zurückfahren. Anschließend wurden die LKW zur Umkehr bewogen. Der Auffahrunfall forderte fünf Verletzte und einen Sachschaden in Höhe von etwa 250.000 Euro.
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Quellen
- Rheinische Post online: „A 57: Polizei erlaubt Wenden“ (13.10.2005, 08:17 Uhr, aktualisiert: 13.10.2005, 09:56 Uhr)