Vertrauensfrage: Kanzler verliert das Vertrauen

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Berlin (Deutschland), 01.07.2005 - Der Bundestag hat heute in der von Bundeskanzler Gerhard Schröder gestellten Vertrauensfrage gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes dem Bundeskanzler das Vertrauen entzogen.

In einer halbstündigen Rede erklärte der Bundeskanzler, dass sein Ziel beim Stellen der Vertrauensfrage darin bestehe, dem Bundespräsidenten die Auflösung des 15. Bundestages und die Anordnung von Neuwahlen vorzuschlagen. Schröder begründete dies mit der knappen Mehrheit der Regierungskoalition im Bundestag sowie der Mehrheit der Opposition im Bundesrat. Er sagte, die Bundesregierung könne sich nicht auf das „stetige Vertrauen (der Mehrheit im Parlament) gemäß Artikel 68 unseres Grundgesetzes“ verlassen. Das Volk, so Schröder, solle die Chance haben über die Zukunft der Politik und die Zukunft des Landes zu entscheiden. Im Anschluss folgte eine Debatte, in der Vertreter aller Parteien zu Wort kamen.

Als letzter Redner kritisierte der Abgeordnete Werner Schulz (B'90/Grüne) das Vorgehen des Kanzlers als „inszeniertes, absurdes Geschehen“. Für seine Rede erhielt er Beifall aus den Reihen der Opposition und von einzelnen Abgeordneten der Grünen. „Sie beugen unsere Verfassung, wenn Sie mit Hinweis auf das Grundgesetz ein Referendum über die EU-Verfassung verwehren und im nächsten Moment durch Selbstauflösung des Bundestages eine Volksabstimmung über die Fortsetzung Ihrer Politik herbeiführen wollen“, so Schulz.

Danach verkündete Bundestagspräsident Wolfgang Thierse das Ergebnis der namentlichen Abstimmung: 151 Ja-Stimmen, 296 Nein-Stimmen und 148 Enthaltungen. Damit hat der Bundeskanzler nicht die nötige Mehrheit von 301 Stimmen erreicht. Bundespräsident Horst Köhler kann nun innerhalb von 21 Tagen den Bundestag auflösen, die Folge wären die von Gerhard Schröder angestrebten Neuwahlen, es sei denn, der Bundestag wählt zuvor einen neuen Bundeskanzler.

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Quellen