Vermeintliche Namensanmaßung: Sozialgericht Bremen drohte Blogger

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Artikelstatus: Fertig 21:09, 5. Jan. 2006 (CET)
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Bremen (Deutschland), 05.01.2006 – Der Bremer Björn Harste erhielt kurz vor Jahresende ein Schreiben des Sozialgerichts Bremen, in dem ihm Namensanmaßung vorgeworfen wird. Harste, auch als „Shopblogger“ bekannt, schreibt in seinem Weblog über seinen Alltag als Besitzer zweier Supermärkte und hatte im vergangenen Mai unter dem Titel „Sozialgericht Bremen“ einen Beitrag eingestellt.

Renate Holst, die Präsidentin des Gerichts, die das Schreiben persönlich formulierte, schreibt, damit erfülle er „den Tatbestand der Namensanmaßung im Sinne von § 12 Bürgerliches Gesetzbuch“. Sie führt an, sein Blog sei für den Suchbegriff „Sozialgericht Bremen“ bei der Internet-Suchmaschine Google unter den ersten Plätzen und die gleichlautende Überschrift erscheine vor dem Rest der Seite. Das führe zu einer so genannten Zuordnungsverwirrung. „Es wird suggeriert, dass es sich um eine offizielle Seite des Sozialgerichts Bremen handelt.“

Nachdem Harste den Text des Schreibens am 30. Dezember veröffentlicht hatte, gab es Kommentare in einer Vielzahl anderer Weblogs, darunter auch einigen, die von Juristen geschrieben werden (so genannte Blawgs). Deren Fazit: Das Sozialgericht hat mit seiner Forderung, die Seite zu entfernen, keine Chance auf Erfolg.

Harste äußerte sich gegenüber „Focus online“, dem Internet-Ableger des gleichnamigen Nachrichtenmagazins, er warte ab. Er habe sich nicht falsch verhalten. Ebenfalls gebenüber „Focus online“ gab Präsidentin Holst zu, ihr sei „klar geworden, dass sie vielleicht gar nichts dagegen machen“ könne. Die Entscheidung, ob gerichtliche Schritte eingeleitet werden, liegt jetzt beim Bremer Justizsenator.

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