Verfassungsreform: Marokkanischer König macht Zugeständnisse

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Veröffentlicht: 14:35, 19. Jun. 2011 (CEST)
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Mohammed VI.

Rabat (Marokko), 19.06.2011 – Vor dem Hintergrund der Proteste in der arabischen Welt hat nun der marokkanische König Mohammed VI. der Öffentlichkeit in einer vom Fernsehen und Radio übertragenen Rede an die Nation am Freitagabend, den 17. Juni 2011, die Grundzüge einer Verfassungsreform vorgestellt. Bereits am 1. Juli soll es hierüber eine Volksabstimmung geben.

Der König hatte bereits im März angekündigt, Verfassungsänderungsvorschläge ausarbeiten zu lassen. Der Vorsitzende des dafür eingesetzten Gremiums, Abdeltif Menouni, übergab dem König am 17. Juni den hieraus hervorgegangenen Entwurf. Die Volksabstimmung sollte ursprünglich erst im September stattfinden und wurde nun wegen der politischen Entwicklung um zwei Monate vorgezogen.

Pläne für die neue Verfassung Marokkos

Nach dem Verfassungsentwurf soll die Regierung Marokkos zukünftig mehr Befugnisse erhalten.

  • Bisher ernannte der König den Ministerpräsidenten, künftig soll diejenige Partei, die in den Parlamentswahlen die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnte, den Ministerpräsidenten stellen dürfen. Zwar wird der Ministerpräsident auch weiterhin vom König ernannt. Dies ist jedoch nur noch eine formelle Ernennung. Der König ist bei seiner Auswahl an den Wählerwillen gebunden.
  • Der Ministerpräsident soll außerdem das Recht besitzen, das Parlament aufzulösen. Auch dieses Vorrecht lag bis dato beim Monarchen.
  • Der Verfassungsentwurf gibt dem Ministerpräsidenten weiterhin das Recht, seine Minister selbst zu berufen und abzuberufen.
  • Der König bleibt weiterhin Oberbefehlshaber der Streitkräfte.
  • Des Weiteren sieht der Verfassungsentwurf vor, dass der König weiterhin zwei im Verfassungsgefüge mächtigen Gremien vorsitzen soll: Dem Ministerrat und dem Obersten Sicherheitsrat.
  • Auch die Judikative erhält ein Stück Unabhängigkeit: Sie soll von der Exekutive unabhängiger werden. Zwar steht der König auch in Zukunft dem Hohen Rat der Justiz vor. Allerdings wird der König seine Aufgaben nicht mehr an den Justizminister, sondern an den Präsidenten des Obersten Gerichts Marokkos delegieren.
  • Auch einige Minderheitenrechte enthält der vorgestellte Verfassungsentwurf: Die Berber-Sprache Amazigh soll neben Arabisch offizielle Amtssprache sein.
  • Der König bleibt religiöses Oberhaupt des Landes, er soll aber in der neuen Verfassung nicht mehr als „heilig“ bezeichnet werden. Der Islam soll Staatsreligion bleiben. Davon abgesehen, soll aber eine für Marokko neue Religionsfreiheit eingeführt werden.
Reaktionen

Das Vorhaben wird als der Versuch gewertet, eine Revolution zu verhindern. Die marokkanische Protestbewegung, die nicht einen so großen Umfang wie diejenige in anderen arabischen Ländern erreichen konnte, hat die Reformpläne trotz der partiellen Abgabe von Machtbefugnissen als nicht ausreichend kritisiert. Insbesondere wurde eine vollständige Gewaltenteilung gefordert. Der Übergang „von einer absoluten Monarchie zu einer konstitutionellen Monarchie“ sei ungenügend, hieß es. Das Ziel müsse eine „parlamentarische Monarchie“ sein. Es heißt, es sei fraglich, ob die Opposition an dem Referendum teilnehmen werde. Trotzdem gehen einige Beobachter der marokkanischen Innenpolitik davon aus, dass die Reformpläne Aussicht auf Erfolg bei der Bevölkerung haben könnten. Nach der Rede war es auf den Straßen zu Kundgebungen gekommen, in denen viele Bürger ihre Freude über die Veränderungen kundgaben. Für den 19. Juni wurden landesweit Demonstrationen gegen die Reformpläne angekündigt.

Die französische und die deutsche Regierung haben die Verfassungsreform begrüßt. Außenminister Alain Juppé bezeichnete die Rede des Königs bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Guido Westerwelle als „historisch, vorausschauend und mutig“. Der deutsche Außenminister lobte, dass Marokko den Weg von Reformen eingeschlagen habe und dass den Ankündigungen vom März unmittelbar Taten folgten.

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Quellen