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VW-Führungsgremien empfehlen den Aktionären die Ablehnung des Porsche-Übernahmeangebots

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Artikelstatus: Fertig 22:34, 12. Mai 2007 (CEST)
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Wolfsburg (Deutschland), 12.05.2007 – Aufsichtsrat und Vorstand des Volkswagen-Konzerns haben am Freitag unabhängig voneinander das Aktienübernahmeangebot der Firma F. Porsche AG von 100,92 Euro je Stammaktie und 65,54 Euro je Vorzugsaktie erwartungsgemäß einstimmig abgelehnt. Die Porsche-Vertreter im VW-Vorstand, Wendelin Wiedeking und Holger Härter, enthielten sich bei der Abstimmung der Stimme. Bei dem Angebot des Stuttgarter Autobauers vom 30. April 2007 geht es um ein taktisches Pflichtangebot nach dem Aktiengesetz, das es Porsche künftig erleichtert, seinen Aktienanteil ohne vorheriges offizielles Angebot auf bis zu fünfzig Prozent auszuweiten. Porsche beabsichtigt seinen Aktienanteil bei VW zu erhöhen, nachdem das VW-Gesetz vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit großer Wahrscheinlichkeit aufgehoben wird. Das VW-Gesetz beschränkt den Stimmrechtsanteil der Anteilseigner bisher auf höchstens zwanzig Prozent. Porsche beabsichtigt, seinen Aktienanteil von gegenwärtig 27,3 Prozent auf bis zu 31 Prozent der Stammaktien zu erhöhen. Das Angebot liegt unterhalb des gegenwärtigen Aktienkurses der VW-Aktien.

Die Volkswagen AG war wiederum ebenfalls laut Paragraf 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes zu einer offiziellen Stellungnahme zu dem Übernahmeangebot von Porsche verpflichtet.

Die Stammaktie von VW wurde am Freitag mit 105,39 Euro je Aktie notiert. Angesichts des Porsche-Angebotes von knapp 101 Euro konnte der Konzern keine positive Empfehlung zum Verkauf von VW-Aktien geben, da er sonst indirekt eingestanden hätte, dass die VW-Aktie weniger wert ist als ihr offizieller Börsenkurs.

Der Konzernbetriebsrat gab ebenfalls eine offizielle Stellungnahme zum Angebot von Porsche ab, die als Anlage zur Stellungnahme des VW-Vorstandes veröffentlicht wurde. Darin begrüßt der Betriebsrat von Volkswagen das Engagement der Firma Porsche bei VW ausdrücklich. Die Arbeitnehmervertreter sehen darin einen „wirksamen Schutz vor der Zerschlagung des VW-Konzerns durch Finanzinvestoren, die lediglich an der kurzfristigen Rendite interessiert sind“. Dies gelte vor allem im Zusammenhang mit der Tatsache, dass das Land Niedersachsen nach Porsche zweitgrößter Anteilseigner bleibe. Der Konzernbetriebsrat drückt außerdem seine Erwartung darüber aus, dass auch unter größerem Einfluss der Porsche Aktiengesellschaft die betriebliche Mitbestimmung der VW-Beschäftigten gewahrt bleibe.

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Quellen