USA: Todesstrafe per Giftspritze gerichtlich wieder zugelassen
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Washington D.C. (Vereinigte Staaten), 16.04.2008 – Der Supreme Court der Vereinigten Staaten, der Oberste Gerichtshof mit Sitz in der Bundeshauptstadt, hat in einem Grundsatzurteil die Vollstreckung der Todesstrafe mittels einer Giftspritze für zulässig erklärt.
Seit über einem halben Jahr war die Todesstrafe in der Form der Giftspritze nicht mehr angewandt worden, weil Rechtsunsicherheit bezüglich dieser Strafe bestand. In mehreren Fällen waren zuvor Komplikationen aufgetreten, weil die Spritze nicht sofort zum Tode geführt hatte. Das Gericht stellte nun fest, dass das verfassungsmäßige Verbot „grausamer und unüblicher“ Hinrichtungsmethoden nicht auf den Tod durch die Giftspritze anzuwenden sei.
Die seit 1977 praktizierte Hinrichtung durch die Giftspritze basiert auf der Verabreichung von drei Substanzen, die nacheinander in den Blutkreislauf des Todeskandidaten injiziert werden und schließlich zum Tode des Delinquenten führen. Die erste Substanz betäubt den Verurteilten, die zweite Substanz lähmt die Muskeln und die dritte Substanz schließlich führt zum Herzstillstand. Die fehlerhafte Verabreichung der ersten Substanz führt zu großen Qualen des Verurteilten. Dieser Fall war in den USA mehrfach eingetreten.
Gestern war ein jährlich erscheinender Bericht von amnesty international (ai) über die weltweite Anwendung der Todesstrafe erschienen. Danach wird diese Strafe von immer weniger Ländern angewendet. Nur fünf Länder sind für 88 Prozent aller Exekutionen verantwortlich. Dazu gehören China (470 Hinrichtungen, wahrscheinlich ist eine hohe Dunkelziffer), der Iran (317), Saudi-Arabien (143), Pakistan (135) und die Vereinigten Staaten mit 42 Hinrichtungen. In insgesamt 62 Staaten wird die Todesstrafe noch angewandt.
Die von amnesty erhobene Forderung nach einer Abschaffung der Todesstrafe wies die chinesische Regierung zurück. „Es ist nicht der richtige Zeitpunkt für China, die Todesstrafe abzuschaffen, das chinesische Volk würde die Abschaffung nicht akzeptieren“, so ein Sprecher des chinesischen Außenministeriums.
Die von amnesty international dokumentierten Todesfallzahlen durch die Anwendung der Todesstrafe zeigen einen deutlichen Rückgang dieser Strafform um ein Fünftel gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2007 wurden 1.252 Menschen per Gerichtsbeschluss mit dem Tode bestraft. Zurzeit sitzen nach Angaben von amnesty weltweit 20.000 Menschen in Todeszellen und warten auf ihre Hinrichtung.
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- Amnesty international prangert Hinrichtungen in China an (06.04.2005)
- Portal:Recht
Quellen
- welt.de: „Hinrichtung mit Giftspritze bleibt erlaubt“ (16.04.2008)
- de.reuters.com: „China und Iran weisen ai-Kritik an Todesstrafe zurück“ (15.04.2008)
- afp.google.com: „Oberstes US-Gericht erklärt Gift-Hinrichtungen für rechtens“ (16.04.2008)
- ftd.de: „China verteidigt Todesstrafe“ (15.04.2008)
- amnesty.de: „Todesstrafe weltweit auf dem Rückzug – China vor Olympia Hinrichtungsweltmeister“ (15.04.2008)