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Terrorismus in Deutschland: Langjährige Freiheitsstrafen gegen Mitglieder der so genannten Sauerland-Gruppe

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Veröffentlicht: 19:31, 4. Mär. 2010 (CET)
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Düsseldorf (Deutschland), 04.03.2010 – Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts in Düsseldorf verkündete heute das Urteil gegen die Mitglieder der so genannten Sauerland-Gruppe, die im September 2007 wegen eines misslungenen Terroranschlages verhaftet worden waren. Sie erhielten Haftstrafen zwischen fünf und zwölf Jahren.

Strafmildernd wirkte sich das umfassende Geständnis der Angeklagten aus. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Täter im Auftrag der usbekischen Terrororganisation Islamic Jihad Union (IJU) Bombenanschläge auf in Deutschland lebende US-Amerikaner verüben wollten. Alle Angeklagten wurden der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung für schuldig befunden, sie wurden außerdem wegen Verabredung zu Mord, Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und Nötigung von Verfassungsorganen verurteilt. Der letzte Punkt (Nötigung von Verfassungsorganen) steht in Zusammenhang mit der Tatsache, dass ein geplanter Anschlag in zeitlicher Nähe mit der Beschlussfassung des Deutschen Bundestages zur Verlängerung des Afghanistan-Einsatzes der Bundeswehr im Rahmen der ISAF am 12.10.2007 stattfinden sollte.

Die höchste Strafe erhielt unter anderem der Angeklagte Gelowicz (12 Jahre), er gilt als Anführer der Gruppe. Dieser war durch die Ermittlungen für den Erwerb von zwölf 65-Kilogramm-Fässern Wasserstoffperoxid-Lösung verantwortlich gemacht worden. Durch die Konzentration und Beigabe von Mehl hätte daraus ein explosives Gemisch hergestellt worden können, das einer Menge von 410 Kilogramm des herkömmlichen Sprengstoffes TNT entspricht. Wie der Vorsitzende Richter, Ottmar Breidling, ausführte, hätte es durch die Ausführung der Anschläge „ein ungeheures Blutbad gegeben mit einer unübersehbaren Vielzahl von Toten und Verletzten vornehmlich unter US-amerikanischen Armeeangehörigen“. Die niedrigste Strafe von fünf Jahren erhielt der Deutschtürke Atilla Selek, der die Zünder aus der Türkei nach Deutschland eingeschmuggelt hatte. Er wurde lediglich wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland in Tateinheit mit der Vorbereitung eines Explosionsverbrechens für schuldig befunden.

Dem Angeklagten Schneider, der ebenfalls wie der Anführer Gelowicz zu 12 Jahren Gefängnis verurteilt wurde, wurde im Unterschied zu den anderen Angeklagten auch versuchter Mord zur Last gelegt. Das Gericht ging davon aus, dass der Angeklagte bei der Festnahme am 4. September 2007 den Tod des Polizisten in Kauf genommen hätte, als er auf ihn schoss. Der Polizist blieb jedoch unverletzt.

Das Urteil fiel nach 65 Verhandlungstagen und einer rund zehnmonatigen Verhandlungsdauer. Im Laufe des Verfahrens sagten 62 Zeugen und 17 Sachverständige vor Gericht aus. Die Aussagen der geständigen Angeklagten füllten allein 1.700 Seiten, wodurch es möglich wurde, das Verfahren wesentlich abzukürzen.

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Quellen