TA Lärm besteht seit 50 Jahren
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Berlin (Deutschland), 09.08.2018 – Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, kurz TA Lärm, soll in der Bundesrepublik Deutschland dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche dienen. Sie trat am 9. August 1968 in Kraft, wurde erstmals 1998 und dann erst wieder 2017 geändert, wobei zuletzt sogar ein redaktioneller Fehler unterlief. In der politischen Diskussion um die letzte Änderung im Jahr 2017 kam u.a. heraus, dass die Messvorschriften bis heute auf dem damaligen Stand der Technik beruhen, obwohl sich die Anforderungen an die Messgeräte und deren Genauigkeit seitdem wesentlich verbessert haben. So werden die Messdaten heutzutage durch Computer verarbeitet, so dass umfangreiche Auswertungen möglich sind.
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) befasst sich seit einigen Jahren mit Änderungsvorschlägen zur TA Lärm, eine Umsetzung dieser Vorschläge ist jedoch in absehbarer Zeit offenbar nicht geplant.
Themenverwandte Artikel
[Bearbeiten]Bündnis 90/Die Grünen diskutieren über Lärmschutz (05.02.2018)
Quellen
[Bearbeiten]- www.lai-immissionsschutz.de: „Jahresbericht 2014 der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz“ (26.03.2015)
- www.bundestag.de: „Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Protokoll der 102. Sitzung“ (23.01.2017)
- www.umweltpakt.bayern.de: „TA Lärm, Bekanntmachung BMUB: Korrektur redaktioneller Fehler“ (07.07.2017)