Strafverfahren gegen Pfarrer gegen Auflagen eingestellt
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Kaiserslautern (Deutschland), 27.04.2018 – Das Amtsgericht Kaiserslautern hat sein Strafverfahren gegen einen protestantischen Pfarrer aus Hochspeyer gegen Auflagen eingestellt. Dem Geistlichen wurde vorgeworfen, einem Flüchtling aus der Zentralafrikanischen Republik Beihilfe zum illegalen Aufenthalt gewährt zu haben. Gegen einen zunächst ergangenen Strafbefehl über 20 Tagessätze zu je 60 Euro hatte er Einspruch eingelegt. Die daraufhin für den 25. April 2018 anberaumte Hauptverhandlung entfällt nun, weil der Pfarrer der Einstellung des Verfahrens gem. § 153a StPO gegen eine Zahlung von 1.200 Euro an eine Kinderunfallkommission zustimmte. Damit gilt seine Schuld als ausgeglichen.
Nach Angaben von Offiziellen der evangelischen Landeskirche in Rheinland-Pfalz handelte es sich um das erste Strafverfahren gegen einen Pfarrer, der einem Flüchtling Kirchenasyl gewährte. Der Mann aus der Zentralafrikanischen Republik hätte nach den Regeln des Dublin-Abkommens eigentlich nach Italien abgeschoben werden müssen. Deshalb erstattete das Ausländeramt der Stadt Kaiserslautern Anzeige. Inzwischen sei der Afrikaner im Asylverfahren.
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[Bearbeiten]Amtsgericht Kaiserslautern bestraft Pfarrer, weil er Flüchtling Kirchenasyl gewährte (01.04.2018)
Quellen
[Bearbeiten]- swr.de: „Verfahren gegen Pfarrer eingestellt“ (20.04.2018)
- rheinpfalz.de: „Hochspeyer: Kirchenasyl-Verfahren gegen Pfarrer eingestellt“ (20.04.2018)