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Staatsanwaltschaft fordert lange Haftstrafen im Brunner-Prozess

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Veröffentlicht: 14:03, 25. Aug. 2010 (CEST)
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München (Deutschland), 25.08.2010 – In ihrem Schlussplädoyer im Prozess um den gewaltsamen Tod von Dominik Brunner hat die Münchner Staatsanwaltschaft lange Haftstrafen für die Angeklagten gefordert. Für den zum Tatzeitpunkt 18-jährigen Markus S. hielt die Staatsanwältin wegen versuchter räuberischer Erpressung, schwerer Körperverletzung und Mordes aus niederen Beweggründen „die Höchststrafe von zehn Jahren für angemessen und erforderlich“, bei dem bei der Tat 17-jährigen Sebastian L. sah die Staatsanwältin hingegen Zweifel am Tötungsvorsatz und schlug eine Jugendstrafe von acht Jahren vor.

Dominik Brunner wurde nach Ansicht der Anklage „getötet, weil er Zivilcourage zeigte“. Brunner griff Mitte 2009 in der Münchner S-Bahn ein, als die beiden Angeklagten von vier Schülern 15 Euro erpressen wollten. Die Verteidigung wendet eine Mitschuld Brunners ein, weil er den ersten Schlag ausgeführt habe.

Der nach seinem Tod mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnete Brunner starb an Herzversagen.

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Quellen