Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Traktorfahrer nach Kerweunfall
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Kaiserslautern (Deutschland), 13.10.2018 – Ein gutes Jahr nach einem schweren Unfall bei einer Kerwefahrt in Glan-Münchweiler muss sich der 42-jähriger Fahrer, des verunfallten Gespanns, nun vor dem Landgericht Kaiserslautern, unter anderem wegen fahrlässiger Tötung, verantworten. Damals war eine Straußgesellschaft auf einem Traktorhänger unterwegs, um für ihre Kerwe zu werben. In einem Kreisel kippte der Hänger um, wobei 27 Personen zum Teil schwer verletzt wurden. Ein junger Mann verstarb an diesen Verletzungen.
Die ermittelnde Staatsanwaltschaft Kaiserslautern gab bekannt, dass eine solche Fahrt nicht hätte stattfinden dürfen. Ein Gespann aus Traktor und Hänger sei zur Personenbeförderung nicht zugelassen. Ausnahmen gelten für Brauchtumsfahrten, insbesondere für Umzüge, was auf eine solche Kerwefahrt jedoch nicht zutreffe.
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Quellen
[Bearbeiten]- swr.de: „Anklage gegen Traktorfahrer nach tödlichem Kerwe-Unfall“ (05.10.2018 14:42 Uhr)
- antenne-kl: „Tödlicher Kerweunfall in Nanzdietschweiler: Anklage wegen fahrlässiger Tötung“ (05.10.2018) ]