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27 zum Teil Schwerverletzte nach Kerwe-Unfall

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Veröffentlicht: 18:11, 15. Sep. 2017 (CEST)
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Kerbeborsch bei der traditionellen Kerb

Glan-Münchweiler (Deutschland), 15.09.2017 – Nach einem schweren Unfall am vergangenen Samstag mit 27 Verletzten liegen noch immer 9 Personen, darunter 5 schwerverletzte Jugendliche im Krankenhaus. Unterdessen hat die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung aufgenommen; ein Gutachter soll die genaue Unfallursache ermitteln.

Zu dem Unglück im westpfälzischen Landkreis Kusel kam es, als eine Gesellschaft aus Straußbuben und Straußmädchen aus Nanzdietschweiler auf einem Traktoranhänger einen Kreisel in Glan-Münchweiler in Richtung Rehweiler befuhren. Sie wollten in Glan-Münchweiler Webung für ihre Kerwe (Kirchweih) machen. Im Kreisel kippte der Anhänger jedoch, wobei alle 27 Insassen im Alter zwischen 16 und 26 Jahren auf den Boden prallten und Verletzungen davon trugen. In der Folge kamen alle umliegenden Feuerwehren, Rettungswachen sowie vier Rettungshaubschrauber zum Einsatz, um die Verletzten in verschiedene Krankenhäuser zu verbringen. Für die Rettungs- und Bergungsarbeiten musste der Kreisel vier Stunden lang gesperrt werden.

Welche juristischen Konsequenzen der Unfall nach sich ziehen wird, war zunächst noch unklar. Nach Auskunft der Polizei, dürfen im öffentlichen Straßenverkehr keine Menschen auf einem Hänger transportiert werden. Die Staatsanwaltschaft teilte indessen mit, es müsse geklärt werden, ob von dieser Regel eine stillschweigende Ausnahme für Kerwe-Fahrten existiere. Immerhin seien solche in vielen Ortschaften ein seit Jahrzehnten gepflegter Brauch. Entsprechende Ausnahmen gelten einerseits auch für Fastnachts-Umzüge. Daraus folge andererseits keine generelle Erlaubnis feiernde Personen auf einem Anhänger zu transportieren. Außerdem seien die Verletzten alt genug, um sich des Risikos einer Fahrt auf einer offenen Ladefläche bewusst zu sein. Die rheinland-pfälzische Landesregierung gab unterdessen bekannt, keine schärfere Regeln für solche Fahrten erlassen zu wollen. Bestehende Vorschriften müssten jedoch eingehalten werden.

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Quellen

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