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Spanien: Schuldengrenze kommt in die Verfassung

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Veröffentlicht: 15:33, 26. Aug. 2011 (CEST)
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José Luis Rodríguez Zapatero 2007

Madrid (Spanien), 26.08.2011 – Spanien nimmt den jüngsten Vorschlag von Angela Merkel und Nicolas Sarkozy an: Vor der Parlamentswahl in drei Monaten soll eine neue Schuldengrenze in der Verfassung verankert werden. Darauf einigte sich die Regierung mit der Opposition. Telefonisch hatte sich Ministerpräsident José Luis Rodriguez Zapatero mit Mariano Rajoy, Chef der konservativen Volkspartei PP, geeinigt. Die Schuldenbremse trage dazu bei, das „internationale Vertrauen in Spanien auf mittlere und lange Sicht zu stärken“, sagte Zapatero.

Ab 2020 soll das öffentliche Defizit nicht größer als 0,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts sein. Die Schuldenbremse soll 2015 und 2018 geprüft werden, einigte sich die Regierung mit der konservativen Opposition. Bis Ende 2013 – dazu hat sich Spanien verpflichtet – soll das Defizit auf unter drei Prozent des BIP gesunken sein. Diese sogenannte Maastricht-Grenze ist eine Regel der EU.

Rajoy hatte bereits vor einem Jahr eine Schuldenbremse vorgeschlagen, war damals aber noch verspottet worden. Alfredo Pérez Rubalcaba, Spitzenkandidat der sozialistischen PSOE für die kommende Parlamentswahl am 20. November, sprach damals höhnisch von einem „Geniestreich“.

Die Reform der Verfassung gilt als sicher. Nötig dafür ist eine Drei-Fünftel-Mehrheit in beiden Parlamentskammern. Sowohl die beiden spanischen Volksparteien als auch andere kleinere äußerten Zustimmung für die Schuldenbremse. Es wäre die zweite Verfassungsänderung seit dem Ende der Franco-Diktatur in den 1970er-Jahren.

Rosa Díez, Begründerin und Vorsitzende der rechtsliberalen UPyD, sagte, man hätte nicht warten dürfen, „bis jemand von außen kommt, deren Sprache wir nicht verstehen“. Gemeint sind wohl Bundeskanzlerin Angela Merkel und der französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy. Auf dem Schuldengipfel in Paris in der letzten Woche hatten sie gefordert, dass alle EU-Länder bis Sommer 2012 eine Schuldenobergrenze in ihre Verfassungen aufnehmen. Deutschland war bislang das einzige europäische Land, das eine solche Schuldenbegrenzung in der Verfassung hat. Der Bund darf nach einer Übergangszeit nur Neuschulden in Höhe von 0,35 Prozent des BIP aufnehmen.

Spanien folgt nun diesem Aufruf. Kritisch äußerte sich Josep Borrell, Ex-Präsident des EU-Parlaments. „Die Reform ist ein rituelles Opfer für die Señora Merkel“, sagte er.

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Quellen

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