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Schweiz: Keine Passkontrollen mehr für einreisende EU-Bürger

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Veröffentlicht: 22:39, 12. Dez. 2008 (CET)
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Bern (Schweiz), 12.12.2008 – Seit Freitag null Uhr können Bürger der Europäischen Union in die Schweiz einreisen, ohne ihren Reisepass vorlegen zu müssen. Rechtliche Grundlage dafür ist das Schengener Abkommen, dem die Schweiz mit Wirkung vom heutigen Tage an beigetreten ist. Die Schweiz ist zwar nicht Mitglied der Europäischen Union, durch den Beitritt zum Schengener Abkommen entfallen jedoch die Personenkontrollen an der Grenze. Es gelten jedoch einige Ausnahmeregelungen. So werden an den Flughäfen der Schweiz weiterhin Passkontrollen auch für Einreisende aus EU-Staaten durchgeführt. Da die Schweiz nicht Teil der Zollunion der EU ist, sind weiterhin auch Kontrollen des Warenverkehrs, z.B. in Zügen, auf Schiffen der Bodenseeschiffahrt und auf Straßen möglich, da die bisherige Freimengenregelung für die Einfuhr von Waren in die Schweiz vom Beitritt zum Schengenraum unberührt bleibt. Bestandteil des Schengen-Abkommens ist das Schengener Informationssystem (SIS), auf das die Schweizer Behörden nun auch Zugriff erhalten. In diesem computergestützten Informationssystem werden einreisende Asylbewerber in den Schengenraum zentral erfasst, um ein einheitliches Asylverfahren zu gewährleisten. In einem Land abgelehnte Asylbewerber können so nicht noch einmal in einem anderen Schengen-Land Asyl beantragen. SIS dient auch der grenzüberschreitenden Verbrechensbekämpfung.

Die Schweizer Bürger waren im Jahr 2005 zu einer Volksabstimmung über den Beitritt zum Schengener Abkommen aufgerufen und stimmten dem Beitritt mehrheitlich zu. Die Innenminister der EU-Mitgliedsstaaten fassten im November dieses Jahres einen entsprechenden Beschluss. Damit gehören nun 25 Staaten zum Vertragsgebiet des Abkommens. Neben der Schweiz sind auch Island und Norwegen als Nicht-EU-Staaten Vertragspartner; in Großbritannien und Irland gelten Ausnahmeregelungen.

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Quellen