SPD-regierte Bundesländer und Grüne bringen Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke vor das Bundesverfassungsgericht
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Karlsruhe (Deutschland), 28.02.2011 – Die SPD-regierten Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg und Bremen sowie Bundestagsabgeordnete von SPD und Bündnis 90/Die Grünen reichten heute beim deutschen Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe Klage gegen das begleitende Sicherheitsgesetz der von der Koalition beschlossenen Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke ein. Nach Auffassung der rot-grünen Politiker verstößt das Gesetz gegen das im Grundgesetz verankerte Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Außerdem bemängeln die Kläger, dass die Bundesregierung bei der Entscheidung über das Gesetz den Bundesrat, die Länderkammer, ausgeschlossen hat.
Die Bundesländer erwarten durch den Beschluss der Bundesregierung Mehrkosten in Höhe von 600 Millionen bis zu zwei Milliarden Euro, die durch einen „erheblichen Nachrüstungsbedarf“ für überalterte Atommeiler entstünden (Zitate aus der Klageschrift laut Spiegel). Bemängelt werden außerdem ein mangelhafter Schutz der älteren Atomkraftwerke gegen Flugzeugabstürze sowie die seit Jahrzehnten ungeklärte Entsorgungsfrage für die Entsorgung ausgebrannter Brennelemente und anderer radioaktiver Abfälle aus den Kernkraftwerken.
Mit einer Entscheidung wird nicht vor 2013 gerechnet, also nicht mehr im Laufe der aktuellen Legislaturperiode des Deutschen Bundestages.
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