Revision im El-Motassadeq-Prozess abgewiesen
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Karlsruhe (Deutschland), 16.05.2007 – Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe hat am 2. Mai 2007 die Revision im Prozess gegen den heute 33-jährigen Marokkaner Mounir El-Motassadeq abgewiesen. Das Urteil ist somit rechtskräftig. (Aktenzeichen: 3 StR 145/07)
El-Motassadeq wurde am 8. Januar 2007 vom Oberlandesgericht Hamburg wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zum Mord in 246 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Er hatte dazu beigetragen, dass am Morgen (Ortszeit) des 11. September 2001 ein Flugzeug mit 246 Personen entführt und zum Absturz gebracht wurde. An der weiteren Planung der als Terroranschläge am 11. September 2001 bekanntgewordenen Tat war er nach Ansicht des Gerichts nicht beteiligt.
Verteidiger Udo Jacob kündigte an, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu klagen. Er wolle auch eine Wiederaufnahme des Verfahrens erreichen.
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- Portal:Bundesgerichtshof
Quellen
- pr-inside.com: „Urteil gegen Motassadeq rechtskräftig“ (11.05.2007)
- Hamburger Abendblatt (abendblatt.de): „BGH bestätigt: 15 Jahre Haft für Terrorhelfer Motassadeq“ (12.05.2007)
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