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El Motassadeq scheitert in Karlsruhe mit Verfassungsbeschwerde

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Artikelstatus: Fertig 20:24, 13. Jan. 2007 (CET)
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Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde von Mounir al Motassadeq abgewiesen

Karlsruhe (Deutschland), 13.01.2007 – Der am 8. Januar vom Hanseatischen Oberlandesgericht zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilte Terrorhelfer bei den Anschlägen auf das World-Trade-Center vom 11. September 2001, Mounir El Motassadeq (Wikinews berichtete), hat eine Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gerichtet. El Motassadeq wendete sich mit seiner Beschwerde gegen die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH), der den Marokkaner am 16. November 2006 der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der Beihilfe zum 246-fachen Mord schuldig gesprochen hatte. Die Verfassungsrichter lehnten die Beschwerde einstimmig ab. Die Verfassungsbeschwerde sei „teilweise unzulässig“, und die Entscheidung des Bundesgerichtshofes, den Schuldspruch auszuweiten, halte „verfassungsrechtlichen Bedenken“ stand. Damit seien die Grundrechte des Beschwerdeführers nicht verletzt worden. Auch der Eilantrag unter Berufung auf die laufende Verfassungsbeschwerde von El Motassadeq an das Bundesverfassungsgericht, mit dem die Verhandlung vor dem Oberlandesgericht in Hamburg gestoppt werde sollte, ist nun hinfällig.

Unterdessen haben die Anwälte von Motassadeq eine Klage vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angekündigt.

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Quellen