Pfahls legt Revision ein
Augsburg (Deutschland), 16.08.2005 – Der ehemalige Verteidigungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls hat Revision gegen das am vergangenen Freitag verkündete Urteil des Landgerichts Augsburg eingelegt. Ziel ist laut Verteidigung, dass Pfahls eine geringere Haftstrafe bekommt.
Hintergrund dürfte aber vielmehr sein, dass bei einem noch nicht rechtskräftigen Urteil die 10. Strafkammer für die Entscheidung über eine vorzeitige Haftentlassung zuständig ist. Müsste sich erst eine andere Strafkammer in den Fall einarbeiten, könnte eine Verzögerung die Folge sein. Unter Anrechnung der Auslieferungs- und Untersuchungshaft hätte Pfahls im September die Hälfte seiner Strafe verbüßt, so dass der Rest dann zur Bewährung ausgesetzt werden könnte.
Der ehemalige CSU-Politiker war der Vorteilsannahme und Steuerhinterziehung für schuldig befunden und zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden.
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Quellen
- br-online.de: „Pfahls-Anwalt legt Revision ein“ (16.08.2005)