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Otto Schily ordnete bereits 2005 Online-Durchsuchungen an

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Artikelstatus: Fertig 09:40, 26. Apr. 2007 (CEST)
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Berlin (Deutschland), 26.04.2007 – In einer Sitzung des Innenausschusses am Mittwoch, dem 25. April, räumte das Bundeskanzleramt ein, dass die der Polizei Anfang Februar vom Bundesverfassungsgericht untersagte Ausspähung von Daten via Internet von deutschen Geheimdiensten bereits seit 2005 betrieben werde. Otto Schily soll dies 2005 in einer Dienstanweisung angeordnet haben. Auch Dieter Wiefelspütz soll nach heise.de davon gewusst haben. Er soll sich bereits früher für Online-Durchsuchungen in allerdings streng umrissenen Einsatzgebieten eingesetzt haben. Laut einem Bericht von handelsblatt.com soll Wiefelspütz nur in Ausnamefällen die Durchsuchungen billigen.

Quellen