Niedersachsen: Aufhebung der Verfassungen der Freistaaten Braunschweig und Oldenburg
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Hannover (Deutschland), 04.11.2011 – Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hat ein mit der Gesetzesbereinigung beauftragter Beamter festgestellt, dass in Niedersachsen formell noch einige Bestandteile der Verfassungen der ehemaligen Freistaaten Oldenburg und Braunschweig gültiges Landesrecht sind. Diese Länder wurden bereits 1946 aufgelöst und Bestandteile des neuen Landes Niedersachsen. Es handelt sich unter anderem um Gebietsansprüche an Schleswig-Holstein (Hansestadt Lübeck) sowie Rheinland-Pfalz und das Saarland (ehemaliges Fürstentum Birkenfeld) sowie um Bestimmungen zum Verhältnis zwischen Staat und Kirche.
Der niedersächsische Landtag will diese Gesetze am Mittwoch, den 9. November, endgültig aufheben. Alle fünf Fraktionen im Landtag haben angekündigt, dass ihre Mitglieder zustimmen werden. Es würde schon die einfache Mehrheit genügen, da es sich bei den Verfassungen der Freistaaten nicht um niedersächsisches Verfassungsrecht handelt.
Es handelt sich bei der Angelegenheit aber nicht nur um ein rechtshistorisches Kuriosum bzw. eine reine Formalie: die Bestimmungen sind teilweise Rechtsgrundlage für die Steuerbefreiung kirchlicher Immobilien. Die Kirche hat sich 1946 nicht, wie der Staat, neu gebildet. Die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen hat nach dem Bericht im Gesetzgebungsverfahren Bedenken angeführt.
Quellen
[Bearbeiten]- Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 257, S. 4: „In schlechter Konstitution“ (04.11.2011)
- Drucksachen des niedersächsischen Landtages: „Antrag der Staatskanzlei zur Beschlussfassung über den Gesetzentwurfes“ (04.11.2011)
- Nordwest-Zeitung: „Letztes Kapitel für Freistaat Oldenburg“ (05.11.2011)