Diskussion:Niedersachsen: Aufhebung der Verfassungen der Freistaaten Braunschweig und Oldenburg

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Prüfung[Bearbeiten]

Benutzer, die Texte bzw. Inhalte in den Artikel einbringen, sollten die ersten drei Punkte bitte nicht prüfen.

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  • Meinungsseite nach Veröffentlichung angelegt: ----Usien Max 21:08, 7. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]

⇒ Tipps zur Prüfung: Hilfe:Prüfung


Überschrift[Bearbeiten]

Ist die Überschrift entsprechend der Sachlage wirklich sinnvoll? --Itu 15:14, 4. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]

Sie ist zutreffend. Wenn Du eine bessere findest, kannst Du den Artikel "verschieben". Fackelträger 16:02, 4. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]

Niedersachsen: Aufhebung der Verfassungen der Freistaaten Braunschweig und Oldenburg“ wär wohl besser. --Itu 18:07, 4. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]

Quellen[Bearbeiten]

Auf den ersten Blick wirkt diese Meldung etwas ungewöhnlich. Beim Lesen dann schon plausibel, aber es wird nur eine Papierquelle angeführt die jetzt nicht überprüfbar ist.
Frage an den Autor: kannst du den Artikel ablichten(Knipsen reicht in der Regel) und mir über meine Mailfunktion zumailen? --Itu 15:19, 4. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]

Dazu fehlen mir die technischen Möglichkeiten, sonst würde ich das gerne machen: ich habe ein Epaper-Abo, und die PDF ist so restriktiv, dass ein Herauskopieren oder har die Weitergabe an andere nicht möglich ist (DRM). Allerdings ist die FAZ an jedem Kiosk erhältlich und kann in fast allen öffentlichen Bibliotheken auch kostenlos gelesen werden. Ich habe keine Internetquelle gefunden, das Thema wurde in den Medien offensichtlich noch nicht behandelt. Wenn Du doch eine findest, kannst Du sie gerne hinzufügen, vgl. die Vorlage "Im Entstehen". Bei belegbaren Nichtübereinstimmungen mit der Quellenlage am Inhalt des Artikels hat jederman die Möglichkeit, diese geltend zu machen. Die entsprechende Prüfung kann jederman vornehmen, das musst nicht Du machen. Aber ich danke Dir für das Angebot! viele Grüße Fackelträger 15:47, 4. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
Hallo. Wenn du das am PC lesen kannst dann sollte es allerdings möglich sein Screenshots zu machen. Was es eigentlich noch einfacher macht. --Itu 15:56, 4. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
Ich bin mir nicht sicher, ob der Vertrag das zulässt. Er verbietet jede Reproduktion und Weitergabe. Überlasse die Prüfung doch einfach jemandem, der sie vornehmen kann. Niemand kann von Dir verlangen, dass Du Dich um alles kümmerst (Prinzip der kollaborativen Arbeit). Fackelträger 16:01, 4. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
PS: Aber Du kannst mir vielleicht doch helfen. Laut http://de.wikinews.org/wiki/Hilfe:Quellen hat es ein Meinungsbildung gegeben, dass nur mit Printquellen belegbare Inhalte nicht übernommen werden sollen. Leider weiss ich nicht, mit welcher Vorlage ich auf der Artikelseite warnen soll, ich glaube, es gibt einen Hinweis, dass der Artikel noch nicht veröffentlicht werden soll, weil bestimmte Mängel bestehen. Könntest Du mir erklären, wie ich das mache, falls Du es weisst?`Ich denke nämlich, der Inhalt des Artikels verliert nicht schnell seine Relevanz, und mann könnte noch bis nächste Woche warten in der Hoffnung, dass auch eine Onlinequelle dazukommt. Ich halte die Beschränkung auf Onlinequellen übrigens für zu rigide, da zumindest im wissenschaftlichen Betrieb als zitierbar geltende Quellen bei korrekter Angabe möglich sein sollten, wie auch in der Enzyklopädie. tschüss Fackelträger 16:01, 4. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
Einfach die Landtagsdrucksache als Quelle angeben: http://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_16_5000/3501-4000/16-3768.pdf --Matthiasb 16:16, 4. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
Super, danke! Damit ist schon ein kleiner Teil des Artikelinhalts belegt. Für den Rest müssen wir wohl noch warten. Fackelträger 16:23, 4. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]

Wegen der nunmehr erreichten Belegbarkeit mit Onlinequellen steht meiner Meinung nach einer Veröffentlichung nichts mehr im Wege. Ich würde noch heute eine Veröffentlichung vornehmen, wenn es keinen Einspruch mehr gibt. Pedr 16:51, 7. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]

Ich hab selbst keine Bedenken gegen die nunmehr erfolgte Veröffentlichung, aber es sollte grundsätzlich auch bzw. zuerst ein Signal vom Autor geben dass er den Artikel für fertig und veröffentlichungsreif hält. --Itu 21:42, 7. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]