New York City: Strauss-Kahn bleibt in Untersuchungshaft
Veröffentlicht: 23:39, 16. Mai 2011 (CEST) Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
New York (Vereinigte Staaten), 16.05.2011 – Der Präsident des Internationalen Währungsfonds (IWF), Dominique Strauss-Kahn, der vorgestern wegen des Verdachts auf versuchte Vergewaltigung festgenommen worden war, muss weiter in Untersuchungshaft bleiben. Das beschloss heute ein für Strafsachen zuständiges Gericht in Manhattan (New York City) nach einer 26-minütigen Anhörung.
Strauss-Kahn wird vorgeworfen, eine Hotelangestellte in einer 3.000-US-Dollar-Luxus-Suite eines New Yorker Hotels (Sofitel) festgehalten und versucht zu haben, sie zu vergewaltigen. Der unbekleidete Strauss-Kahn soll die Brüste der Frau und ihre Genitalien berührt haben und laut Medienberichten, die sich auf den Polizeibericht beziehen, offenbar auch versucht haben, der Frau ihren Slip auszuziehen. Die 32-jährige Hotelangestellte hat Strauss-Kahn in einer Gegenüberstellung als Täter identifiziert. Strauss-Kahn weist die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück.
Die Verteidigung scheiterte mit ihren Argumenten vor der Richterin Melissa C. Jackson vollständig. Der Antrag der Verteidigung auf Freilassung gegen Kaution wurde abgelehnt. Die Anwälte des IWF-Präsidenten hatten eine Kaution von einer Million US-Dollar angeboten, die von der Ehefrau des Verdächtigen, die auf dem Weg nach New York ist, hinterlegt werden sollte. Die Verteidiger Strauss-Kahns argumentierten außerdem, Strauss-Kahn habe bei seiner Verhaftung nicht versucht zu fliehen, was für ihn spräche. Außerdem wurden Zweifel an dem vorgestellten zeitlichen Ablauf vorgebracht. Nach Angaben der Verteidigung habe Strauss-Kahn ein Alibi für die Tatzeit. Ein geplantes Essen mit einer anderen Person habe während der mutmaßlichen Tatzeit stattgefunden, was diese Person bezeugen könne.
Die Staatsanwaltschaft begründete ihren Gegenantrag mit der Fluchtgefahr des Verdächtigen. Mit Frankreich gebe es kein Auslieferungsabkommen. Außerdem sei Strauss-Kahn wegen vergleichbarer Delikte bereits mehrfach beschuldigt worden, darunter sexuellem Missbrauch, Vergewaltigung und anderer krimineller sexueller Handlungen. Im Falle einer Verurteilung müsse Strauss-Kahn mit einer mehrjährigen Gefängnisstrafe rechnen. Dies begründe die Fluchtgefahr des Beschuldigten. Die Staatsanwaltschaft argumentierte weiterhin, gegen Strauss-Kahn sei ein weiterer Vorwurf außerhalb der Vereinigten Staaten zu prüfen, wonach er für mindestens einen weiteren Fall wegen sexueller Belästigung verantwortlich zu machen sei.
Die Richterin wies auch die von der Verteidigung ins Spiel gebrachte Möglichkeit zurück, noch nachträglich die Kaution zuzulassen, wenn es der Verteidigung gelänge, mit der Bezirks-Staatsanwaltschaft von Manhattan eine Vereinbarung dahingehend zu erzielen, dass Strauss-Kahn im Gegenzug für die Bereitschaft, eine elektronische Fussfessel zu tragen, auf Kaution freigelassen werden könnte. Nächster Gerichtstermin ist der 20. Mai. Im Falle einer Verurteilung drohen dem französischen Politiker bis zu 20 Jahre Haft.
Noch während der IWF-Direktor sich einer New Yorker Richterin stellte, begann in Europa bereits die Debatte um die Nachfolge des Finanzexperten im IWF-Vorsitz. Die deutsche Bundeskanzlerin Merkel erklärte: „Wir wissen, dass auf mittlere Zeiträume sicherlich die Schwellenländer auch Anspruch haben – sowohl auf den Posten des IWF-Chefs als auch auf den Posten des Weltbank-Chefs.“ Ewald Nowotny, Ratsmitglied der Europäischen Zentralbank, drängte auf einer rasche Entscheidung in dieser Personalfrage. Der deutsche Regierungssprecher, Steffen Seibert, versuchte mit den Worten zu beruhigen: „Der IWF ist funktionstüchtig“.