Neue EU-Richtlinie über Aufzeichnung für Versicherungsvertreter in Kraft
Veröffentlicht: 06:38, 14. Jun. 2007 (CEST) Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
Mainz (Deutschland), 14.06.2007 – Der Fernsehsender ZDF berichtet in seiner Fernsehsendung „WiSo“ (Wirtschaft + Soziales) vom 22.05.2007 in einem Interview mit Manfred Westphal, welcher Fachbereichsleiter für Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Berlin ist, von einer Neuregelung des Versicherungsvermittlergesetzes.
Das Ziel werde durch die deutsche Ausführung des Gesetzes nicht ausreichend erreicht. Durch zu viele Ausnahmen sei nicht sichergestellt, dass alle Versicherungsvermittler wirklich den Nachweis der Sachkunde erbringen. Westphal warnte davor, irgendwelche Befreiungsregeln durch Ausfüllung einer Verzichterklärung wirksam werden zu lassen, da genau dieses das System aushöhlen könne.
Rückblick: Das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrecht ist am 22. Dezember 2006 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. Teil I Nr. 63, 22. Dez. 2006,Seite 3232). Mit dem Gesetz wird die Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Dezember 2002 über Versicherungsvermittlung umgesetzt. Die Richtlinie zwang die Bundesregierung, selbige in geltendes Bundesrecht umzusetzen, was sich aufgrund schleppender Gesetzgebungsverfahren bis ins 1. Halbjahr 2007 hinauszögerte. Das neue "Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts" ist nun seit 22. Mai 2007 in Kraft.
Quellen
- dradio.de: „Dem Vertreter auf die Finger geschaut“ (22.05.2007 06:30 Uhr)
- zdf.de: „Es gibt zu viele Schlupflöcher“ (ZDF-WISO-Seite Teil I) (21.05.2007)
- zdf.de: „Makler und unabhängige Berater gewinnen“ (ZDF-WISO-Seite Teil II) (21.05.2007)
- foerderland.de: „Versicherer auf EU-Richtlinie für Beratung schlecht vorbereitet“ (13.05.2007)