Mecklenburg-Vorpommern setzt Abschiebungen nach Togo aus

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Artikelstatus: Fertig 16:36, 9. Feb. 2006 (CET)
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Schwerin (Deutschland), 08.02.2006 – Das Innenministerium in Mecklenburg-Vorpommerns hat entschieden, bis zu einer neuen Einschätzung der Lage in Togo vorläufig keine Asylbewerber mehr in das westafrikanische Land abzuschieben. Dies gab ein Ministeriumssprecher am 07.02.06 bekannt. In Mecklenburg-Vorpommern lebten nach Ministeriumsangaben am 31. Dezember vergangenen Jahres 853 Togolesen. 323 von ihnen seien ausreisepflichtig.

Hintergrund ist die Abschiebung von Alassane Mousbaou. Nach Angaben seiner Anwältin Daniela Noetzel habe ihm das Militär nach seiner Ankunft in Togo vor einer Woche gedroht, ihn zu „eliminieren“. Seitdem halte er sich versteckt. Nach Angaben der „Internationale Kampagne gegen die Diktatur in Togo und anderen Afrikanischen Ländern“ sei durch das Auftreten der Togoischen Menschenrechtsliga verhindert worden, dass Alassane Mousbaou länger festgehalten wurde. Daniela Noetzel hofft auf eine baldige Verhandlung der Klage auf Anerkennung als Asylberechtigter am Verwaltungsgericht Schwerin. Würde Alassane Mousbaou als Asylbewerber anerkannt, hätte er die Chance zur Rückkehr nach Deutschland. Die Anwältin wirft dem Ministerium eine falsche Einschätzung der Lage vor. So sei das Innenministerium davon ausgegangen, dass Alassane Mousbaou in Togo trotz seiner Tätigkeit als Exilpolitiker nicht gefährdet sei. Der Sprecher des Innenministeriums von Mecklenburg-Vorpommern widerspricht dieser Aussage und argumentiert, dass der Spielraum des Innenministers bei Abschiebungen gering sei.

Die Abschiebung Mousbaous war zuvor auf Kritik gestoßen. Innenminister Gottfried Timm (SPD) war zuvor vom Petitionsausschuss dazu aufgefordert worden, die Abschiebung hinauszuzögern, so dass der Fall von Alassane Moussbaou hätte geprüft werden können. Auch Flüchtlingsorganisationen hatten gegen die Abschiebung von Abschiebung Mousbaou protestiert. Alassane Moussbaou wurde in der Nacht zum Dienstag aus der Justizvollzugsanstalt in Bützow abgeholt und über Paris nach Togo abgeschoben.

Anani Komi Adzrakou, ein anderer in Mecklenburg-Vorpommern lebender Togolese, der sich in einem Hungerstreik befand, wurde gestern in Folge des Abschiebestopps aus der Abschiebehaft in Bützow entlassen. Er wurde in ein Krankenhaus gebracht, wo sich sein Zustand langsam wieder verbessert hat. Danach kehrte er in eine Ausländerunterkunft in Güstrow zurück.

In einem seit dem 18. Januar 2006 gültigen Sicherheitshinweis des Auswärtigen Amtes heißt es, dass sich die Sicherheitslage in Togo „nach den teilweise erheblichen Unruhen Ende April/Anfang Mai 2005 im Zusammenhang mit den umstrittenen Präsidentenwahlen, bei denen es auch zu Übergriffen auf Eigentum ausländischer Staatsangehöriger und auf das Goethe-Institut gekommen war“ normalisiert habe.

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Quellen