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Linkspartei und WASG im Verdacht rechtswidriger Absprachen

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Berlin (Deutschland), 25.07.2005 – Laut Bundeswahlleiter darf das Bündnis aus Linkspartei und WASG wegen einer möglichen Verletzung des Wahlrechts eventuell nicht in allen Bundesländern zur Wahl antreten.

Es ist bundesrechtlich verboten, dass zwei Parteien eine gemeinsame Wahlliste einreichen. Daher müssen die Landeswahlleiter prüfen, ob die WASG-Kandidaten auf den Landeslisten der Linkspartei durch unzulässige Absprachen ihre Plätze erhalten haben. Bei Bedenken entscheidet endgültig der Bundeswahlleiter.

Bisher gibt es WASG-Kandidaten schon auf den Listen von Sachsen mit Axel Troost, Niedersachsen mit Herbert Schui und Baden-Württemberg mit Ulrich Maurer als Spitzenkandidaten. Oskar Lafontaine soll Spitzenkandidat der Linkspartei in Nordrhein-Westfalen werden.

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Quellen