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Langjährige Haftstrafen wegen Mordes an Mithäftling in der JVA Siegburg

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Veröffentlicht: 17:24, 4. Okt. 2007 (CEST)
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Bonn (Deutschland), 04.10.2007 – Das Landgericht Bonn verkündete heute nach elftägiger Verhandlung und der Befragung von fast 40 Zeugen das Urteil im Prozess gegen drei wegen Mordes, Vergewaltigung und Körperverletzung an einem Mithäftling in der JVA Siegburg angeklagte Häftlinge. Tatzeitpunkt war der November 2006. Den jüngsten, heute 18-jährigen Täter Danny K. verurteilte das Gericht zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren nach Jugendstrafrecht, das ist die Höchststrafe. Ihn hatte das Gericht als Haupttäter und Anstifter zu der Gewalttat angesehen. Das Strafmaß gegen die anderen beiden Täter wurde nach dem Erwachsenenstrafrecht bemessen. Der 20-jährige Pascal I. erhielt eine Haftstrafe von 15 Jahren. Der dritte Angeklagte, vom Gericht eher als Mitläufer eingeschätzt, wurde zu einer Strafe von 14 Jahren Gefängnis verurteilt. Damit blieb das Gericht bei den beiden nach Erwachsenenstrafrecht abgeurteilten Straftätern unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte für den 20-jährigen Pascal I. eine lebenslange Haft und für den „Mitläufer“ Ralf A. eine 15-jährige Haftstrafe gefordert. Als Motiv der Tat nannte das Gericht „Mordlust“.

Der damals 20-jährige Gefangene Hermann H. war im November 2006 von Mitgefangenen in seiner Zelle über zehn Stunden auf grausame Weise gefoltert und schließlich zum Selbstmord gezwungen worden. Die Tatsache, dass der Häftling stundenlang gefoltert worden war, bevor er sich schließlich mit einem Bettlaken erhängen musste, ohne dass das Wachpersonal von den Vorgängen in der Zelle etwas mitbekam, hatte in der Öffentlichkeit Fragen nach den Zuständen in der Justizvollzugsanstalt Siegburg und allgemein in den Gefängnissen Nordrhein-Westfalens aufgeworfen. Ermittlungen gegen die Justizvollzugsbeamten, die zunächst eingeleitet worden waren, wurden eingestellt. Ihnen konnte kein persönlicher Vorwurf gemacht werden. Der neue kommissarische Leiter der JVA, Wolfgang Klein, der nach dem Todesfall vom November vergangenen Jahres eingesetzt worden war, sagte aber vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss, die Haftanstalt sei zum Tatzeitpunkt um 20 Prozent überbelegt gewesen. Eine Reihe von Zellen sei mit drei oder vier Häftlingen belegt gewesen. Seit dem Vorfall hat sich die Situation in der JVA zwar verbessert, es gebe aber immer noch eine Überbelegung von rund zehn Prozent. Zusätzliches voll ausgebildetes Personal sei nicht eingestellt worden. Die von Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) angeordnete Einzelunterbringung sei grundsätzlich umgesetzt worden. Auf freiwilliger Basis gebe es aber noch Zellen, die mit zwei Häftlingen belegt seien. Es gebe jetzt auch häufigere Kontrollen.

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Quellen