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Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Foltermorden in der JVA Siegburg

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Artikelstatus: Fertig 20:05, 17. Apr. 2007 (CEST)
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Bonn (Deutschland), 17.04.2007 – Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in dem bundesweit bekanntgewordenen Todesfall eines Häftlings der JVA Siegburg sind abgeschlossen. Oberstaatsanwalt Friedrich Apostel erklärte am Dienstag in Bonn, gegen die Verantwortlichen der Anstaltsleitung sowie die Bediensteten der Strafvollzugseinrichtung werde keine Anklage erhoben. Strafrechtlich relevante Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten der Justizvollzugsbeamten hätten sich nicht ergeben. Gegen die drei damals zwischen 17 und 20 Jahre alten tatverdächtigen Mithäftlinge des getöteten 20-Jährigen wird Anklage wegen Mordes aus Mordlust und niedrigen Beweggründen, mehrfacher Vergewaltigung und mehrfacher Körperverletzung erhoben.

Der so genannte Foltermord hatte wegen seiner Brutalität und des Verdachts eines Versagens der Strafvollzugsbehörden in Nordrhein-Westfalen bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Die Opposition im Düsseldorfer Landtag hatte den Rücktritt der nordrhein-westfälischen Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) gefordert.

Am 11. November 2006 war in der Justizvollzugsanstalt Siegburg ein 20-jähriger Häftling von drei Mitgefangenen gefoltert, vergewaltigt und in den Selbstmord getrieben worden; der Mann wurde am Morgen des nächsten Tages erhängt an der Zellentür aufgefunden. Das Wachpersonal griff nicht ein, weil es keine Kenntnis der Vorgänge in dieser Zelle hatte. Auf Antrag der SPD vom 28. März 2007 im nordrhein-westfälischen Landtag beschloss das Landesparlament inzwischen die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der „Missstände und Mängel in der JVA Siegburg“, die zum Tod des Häftlings im November 2006 geführt haben, sowie die Tätigkeit der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Vorfall.

Wenige Tage nach dem tragischen Tod des Häftlings kündigte die zuständige Justizministerin eine eigene Untersuchung des Vorfalls an, „um zu verhindern, dass sich so etwas wiederholt“. Als Sofortmaßnahme wurde angeordnet, abends und nachts unangekündigte Kontrollen der Zellen durchzuführen. Der bisherige Anstaltsleiter wurde abgelöst und mit Ministerialrat Wolfgang Klein ein neuer Leiter bestimmt. Außerdem wurde die JVA mit 25 zusätzlichen Justizvollzugsbeamten ausgestattet. Die Möglichkeiten der Gefangenen, innerhalb des Gefängnisses Arbeiten zu verrichten („arbeitstherapeutische Beschäftigung“) und ihre Freizeit sinnvoll zu verbringen, wurden erweitert. Die Überbelegung von Zellen mit drei oder vier Gefangenen wurde landesweit abgeschafft. Jetzt sind in einer Zelle nur noch zwei Gefangene untergebracht.

Die von der Justizministerin eingesetzte Experten-Kommission unter Leitung des früheren Staatssekretärs im Bundesinnenministerium, Eckart Werthebach, kam zu dem Schluss, dass die Gefangenen aufgrund des unzureichenden Betreuungsverhältnisses vernachlässigt wurden. So sollen 40 Prozent der dort inhaftierten jungen Gefangenen, die im Gefängnis ohne Beschäftigung gewesen waren, täglich 23 Stunden in ihren Zellen eingesperrt gewesen sein. Besonders ungünstig gestaltete sich das zahlenmäßige Betreuungsverhältnis an den Wochenenden. Von den insgesamt 208 an der JVA tätigen Vollzugsbeamten waren an Wochenenden noch sechs anwesend, die dann für 720 Gefangene verantwortlich waren.

Mit Stand vom März 2007 waren in Nordrhein-Westfalen 1.430 Plätze in den Jugendstrafanstalten des Landes vorhanden, von denen die Hälfte zurzeit saniert wird. 1.480 junge Strafgefangene sitzen gegenwärtig in den Jugendstrafanstalten des Landes ein.

Inzwischen ist auch der Neubau einer Jugendstrafanstalt in Nordrhein-Westfalen geplant, der die Versorgungssituation verbessern soll. Auf einem ehemaligen Bundeswehrgelände bei Wuppertal soll die neue Anstalt bis 2009 entstehen und dann Platz für 500 jugendliche Straftäter schaffen. In Siegburg sollen dann keine Jugendlichen mehr einsitzen. Bislang war die JVA Siegburg die einzige Strafanstalt des Landes, in der sowohl jugendliche als auch erwachsene Straftäter untergebracht waren. Beide Gruppen von Gefangenen sollen zukünftig strikt getrennt werden. In dem Neubau sollen vorwiegend Einzelzellen gebaut werden. Ein in Nordrhein-Westfalen geplantes neues Jugendstrafvollzugsgesetz soll – als Konsequenz aus dem Vorfall in der JVA Siegburg vom November 2006 – das Recht auf eine Einzelunterbringung enthalten.

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Quellen