Landgericht Köln: Lehrer dürfen im Internet benotet werden
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Köln (Deutschland), 31.01.2008 – Erneut hat ein Gericht die Benotung von Lehrern im Internet für rechtmäßig erklärt. Das Landgericht Köln teilte am Mittwoch in einer Erklärung der Presse gegenüber mit, dass es das Recht auf die freie Meinungsäußerung höher werte als das Persönlichkeitsrecht. In diesem Fall hatte eine Gymnasiallehrerin geklagt.
Allerdings ist die Entscheidung nicht endgültig. Die Anwälte der klagenden Lehrerin, aber auch Berufsverbände haben angekündigt, vor dem Bundesverfassungsgericht eine Grundsatzentscheidung zu erwirken.
Seit Monaten wird kontrovers über die Website „spickmich.de“ diskutiert. Dort wird es Schülern ermöglicht, ihre eigenen Lehrer zu bewerten. Zwar können die Seiten nur durch angemeldete Nutzer eingesehen werden, allerdings ist es mit ein wenig Fantasie jedem möglich, die Lehrerbeurteilungen zu lesen. Dies nehmen zahlreiche – meist schlecht bewertete – Lehrer zum Anlass, gegen diese Seite vorzugehen. Viele Lehrer fürchten um Ansehensverlust, aber sie sehen bei schlechten Benotungen auch Konsequenzen für ihre angestrebte Karriere.
Quellen
- heise.de: „Landgericht Köln: Weiterhin gute Karten für Schülerportal ‚Spickmich‘“ (30.01.2008)