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Konvention zum Schutz des immateriellen Kulturerbes tritt in Kraft

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Artikelstatus: Fertig 22:46, 20. Apr. 2006 (CEST)
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Paris (Frankreich), 20.04.2006 – Die UNESCO-Konvention zum Schutz des immateriellen Kulturerbes tritt heute für alle Staaten in Kraft, die die Konvention bis zum 20. Januar 2006 ratifiziert haben. Am 15. März 2004 akzeptierte Algerien die Konvention als erster Staat. Inzwischen haben 47 Staaten die Konvention umgesetzt, zuletzt Albanien am 4. März 2006.

Die auf der UNESCO-Generalkonferenz im Oktober 2003 verabschiedete Konvention konnte gemäß ihren Regeln in Kraft treten, drei Monate, nachdem sie von mehr als 30 Staaten akzeptiert wurde. Sprachen, mündliche Literaturformen wie Mythen, Epen und Erzählungen, Musik, Tanz, Spiele, Bräuche, handwerkliche Fähigkeiten sowie andere Künste werden von der UNESCO zum immateriellen Kulturerbe gezählt. Mit der Konvention wird das Ziel verfolgt, dieses immaterielle Kulturerbe zu bewahren. Zu diesem Zweck führt die UNO-Sonderorganisation seit 2001 eine Liste mit „Meisterwerken des mündlichen und immateriellen Erbes der Menschheit“. Im November 2005 wurden von einer 18-köpfigen internationalen Jury unter dem Vorsitz der jordanischen Prinzessin Basma Bint Talal 43 immaterielle Güter zur Liste hinzugefügt, die nun 90 Meisterwerke umfasst. Vorschläge für die Liste der besonders schützenswerten immateriellen Kulturgüter können alle zwei Jahre gemacht werden. Als Kriterien für die Auswahl definiert die UNESCO „herausragenden Wert, Verwurzelung in der kulturellen Tradition, Bedeutung als Quelle von Inspiration und interkulturellem Austausch, Qualität in der Ausübung handwerklicher Fertigkeiten, Gefahr des Verlustes“. Im November 2005 wurden zum Beispiel Baul-Musik aus Bangladesh, Samba De Roda (eine traditionelle Sambavariante aus Brasilien), Kabuki (eine traditionelle japanische Theaterform), und die traditionelle Handarbeit der Einwohner der peruanischen Taquile-Insel zur Liste hinzugefügt.

Das Thema des immateriellen Kulturerbes wurde zum ersten Mal 1973 im Rahmen der UNESCO von Bolivien zum Thema gemacht. Nach zahlreichen regionalen Treffen entschied sich die UNESCO nach eigenen Angaben für die Schaffung eines normativen Instruments. Nach diesen Überlegungen wurde die Konvention zum Schutz des immateriellen Kulturerbes bei der 32. Tagung der UNESCO-Generalkonferenz verabschiedet. Im Text der Konvention werden die Prozess der Globalisierung als Grund für den Bedarf für den Schutz des immateriellen Kulturerbes angeführt. Die Konvention soll das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt von 1972 ergänzen. „Die Förderung des Bewusstseins für die Bedeutung des immateriellen Kulturerbes und seiner gegenseitigen Wertschätzung auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene“ ist eines der Ziele der Konvention. Um die Ziele der Konvention umzusetzen, richtete die UN-Sonderorganisation ein „Komitee für den Schutz des immateriellen Kulturerbes“ ein. Dem Komitee sollen Vertreter aus unterschiedlichen Regionen der Erde angehören. Vertragsstaaten werden dazu aufgefordert, Maßnahmen zum Schutz immaterieller Kulturgüter zu ergreifen und die Bevölkerung verstärkt über die immateriellen Kulturgüter zu informieren.

Quellen