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Kartellamt will mehr Wettbewerb, E.ON will klagen

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Artikelstatus: Fertig 23:19, 17. Jan. 2006 (CET)
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Berlin (Deutschland), 17.01.2006 – Das Bundeskartellamt hat dem Energiekonzern E.ON Ruhrgas verboten, weiterhin die branchenüblichen langfristigen Lieferverträge mit einer Laufzeit von bis zu fünfundzwanzig Jahren abzuschließen. Künftig sollen nur noch Vertragslaufzeiten von höchstens zwei Jahren möglich sein.

Wie Amtsleiter Böge sagte, versuche der Energiekonzern mit solchen langfristigen Lieferverträgen den Markt gegen Konkurrenz abzuschotten. Die Preise sollten so dem Konkurrenzdruck entzogen werden. Das Amt erwartet durch das Verbot langfristiger Lieferverträge eine entlastende Wirkung auf den Gas- und Energiemarkt, die mit Preisnachlässen für den Endverbraucher einhergehe. E.ON erhielt eine Frist bis zum 30. September gesetzt um bestehende Verträge bei solchen Abnehmern aufzulösen, bei denen E.ON für mehr als 80 Prozent des Bedarfs Lieferant sei. Von Wirtschaftsvertretern wurden die Hoffnungen auf nachgebende Energiepreise jedoch gedämpft. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, zeigte der Verbraucherpreisindex einen Anstieg der Lebenshaltungskosten um zwei Prozent. Zuletzt hatte es im Jahre 2001 eine so hohe Preissteigerungsrate gegeben. Neben erhöhten Steuern (Tabaksteuer und Kraftfahrzeugsteuer) machten die Statistiker vor allem die gestiegenen Energiekosten für den Preisanstieg verantwortlich. Demnach verteuerten sich Mineralölprodukte im abgelaufenen Jahr um 12,3 Prozent gegenüber dem Jahr 2004.

Die E.ON Ruhrgas hatte bereits vor der Entscheidung des Bundeskartellamtes bekannt gegeben, dass sie gegen einen solchen Beschluss juristisch vorgehen werde. E.ON argumentiert damit, dass ihre Verträge mit dem Ausland ebenfalls langfristig abgeschlossen worden seien und bestehen blieben.

Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) schaltete sich in diese Diskussion heute mit einer Stellungnahme ein. Er erneuerte die alte Forderung der CDU nach einem Energiemix unter Einbeziehung der Kernenergie, um größere Preisstabilität im Energiesektor zu gewährleisten.

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Quellen