Diskussion:Kartellamt will mehr Wettbewerb, E.ON will klagen

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Prüfung[Bearbeiten]


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Artikelkonzept[Bearbeiten]

Geplant ist ein Artikel zu der Verordnung des Bundeskartellamtes, langfristige Lieferverträge zwischen Gaslieferanten (hier:E.ON) und Abnehmern zu verbieten.

Stichworte[Bearbeiten]

  • Warum das Kartellamt solche Lieferverträge verbieten will
  • Wie E.ON dagegen juristisch vorgehen will
  • Wie die Politik darauf reagiert (Glos: längere Laufzeiten für Atomkraftwerke)

Quellen[Bearbeiten]

FAZ.net: „Kartellamt facht Wettbewerb auf Gasmarkt an“ (17.01.2006)

Statusprotokoll[Bearbeiten]

Kommentare und Hinweise[Bearbeiten]

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