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E.ON sperrt sich gegen Öffnung langfristiger Lieferverträge

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Artikelstatus: Fertig 22:55, 26. Sep. 2005 (CEST)
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Düsseldorf (Deutschland), 26.09.2005 – Die Verhandlungen zwischen dem Bundeskartellamt und den großen Energieversorgern in Deutschland sind vom Kartellamt für gescheitert erklärt worden. Dabei ging es um die Einführung von Öffnungsklauseln in die langfristigen Lieferverträge zwischen Gaslieferanten und den städtischen und anderen regionalen Gasversorgern.

Hintergrund der Verhandlungen sind Überlegungen, durch eine Verkürzung der Lieferverträge mit Laufzeiten von zum Teil bis zu zwanzig Jahren eine Stärkung des Wettbewerbs und dadurch eine Entkoppelung von Gas- und Erdölpreisen zu erreichen. Das Kartellamt verspricht sich davon niedrigere Energiepreise für die Endverbraucher.

Wie die Behörde mitteilte, sei die „Verhandlungslösung für die Öffnung der langfristigen Gaslieferverträge [...] heute Morgen an E.ON Ruhrgas gescheitert“. Der Amtsleiter Ulf Böge hatte die Ferngaslieferanten aufgefordert, Vorschläge für eine Lockerung der langfristigen Verträge zu unterbreiten. Ziel des Kartellamtes war es, die Wettbewerbsverzerrungen durch die langfristigen Verträge aufzubrechen, indem die Vertragslaufzeit von Energielieferanten mit Kunden, die mehr als die Hälfte ihrer Gaslieferungen von nur einem Lieferanten bezögen, nicht mehr als vier Jahre und bei einer Abhängigkeit von über achtzig Prozent nicht mehr als zwei Jahre betragen sollte. An der marktbeherrschenden Stellung der E.ON Ruhrgas AG würde sich durch veränderte Vertragslaufzeiten dennoch nicht viel ändern. Diese Gesellschaft steht für rund 60 Prozent der deutschen Erdgasimporte. Eine Marktöffnung ließe andere, darunter ausländische Anbieter wie BP oder die zu BASF gehörende Wingas aber stärker zum Zuge kommen und sich damit preisstabilisierend auf den deutschen Energiemarkt auswirken, erwartet die Behörde.

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Quellen