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Kachelmann-Prozess am 3. Februar von Unruhe geprägt

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Veröffentlicht: 03:08, 5. Feb. 2011 (CET)
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Jörg Kachelmann hielt sich bei seinem Eintreffen am Mannheimer Landgericht gewohnt bedeckt

Mannheim (Deutschland), 05.02.2011 – Ein weiterer Tag im Verfahren um die Vergewaltigungsvorwürfe gegen den Schweizer Wettermoderator Jörg Kachelmann verlief nicht ohne Aufregungen. Bericht eines Prozessbeobachters.

Der Verhandlungstag begann mit der Diskussion von zu einem Band zusammengestellten Fotos, die die Verletzungen des mutmaßlichen Opfers dokumentieren sollen. Anschließend folgte zum wiederholten Male ein Antrag der Nebenklage mit dem Ziel, die Öffentlichkeit von der Verhandlung auszuschließen, und zwar für einen Teil jener berüchtigten 12 Fragen[1], die nach Ansicht der Anwälte des möglichen Opfers dessen Intimsphäre verletzen würden. Das Gericht war hierbei bereit, dem Antrag Folge zu leisten, was jedoch Kachelmann-Verteidiger Johann Schwenn so nicht hinzunehmen wollte. In der Folge entspann sich ein ausgedehntes, überwiegend nichtöffentliches Hin und Her zwischen den Parteien, das den größten Teil des Verhandlungstages in Anspruch nehmen sollte.

Dabei kam es zu einem kleinen Eklat, indem aus den Reihen des interessierten Publikums deutliche Unmutsäußerungen hörbar wurden. Hier entlud sich vor allem der Frust der kleinen, mittlerweile überschaubar gewordenen Schar wiederkehrender privater Prozessbesucher über das ständige Ausgeschlossenwerden vom Geschehen. Unter dem mittlerweile als Verteidiger entlassenen Anwalt Birkenstock erfuhr diese Praxis bekanntlich ihren Höhepunkt. Sein Nachfolger Schwenn vertritt jedoch im Gegensatz zu diesem die Strategie größtmöglicher Öffentlichkeitseinbindung. Und dies mit Nachdruck. Dennoch musste auch er sich hier oft geschlagen geben. Dabei tun viele Verhandlungspausen ihr übriges, um die eigentliche Verhandlungszeit drastisch zu reduzieren.

Am Beginn des folgenden Verhandlungsabschnittes gab es von Seiten des Vorsitzenden Richters Michael Seidling eine deutliche Ermahnung in Richtung Publikum, wobei auch die Verhängung von Ordnungsgeldern angedroht wurde. Selbst Verteidiger Schwenn bezeichnete die Reaktion des Publikums als kontraproduktiv.

Auch in der erzwungenen Verhandlungspause kam es an diesem Tag zu kleinen Eklats im eigentlich harmonisch wirkenden Mikrokosmos von privat und beruflich interessierten Prozessbeobachtern. Zu Letzteren gehören die beiden bekannten Gerichtsberichterstatterinnen Sabine Rückert und Gisela Friedrichsen ebenso wie die für die Bildzeitung anwesende Feministin Alice Schwarzer. Dabei konfrontierte eine durchaus renommierte freie Journalistin einen Zuschauer aus dem Blogger-Umfeld mit dem Vorwurf, er habe sie als „Schmierenjournalistin“ bezeichnet. Die Sache konnte jedoch ohne großen Streit beigelegt werden. Das enge Beieinandersein lässt eine Eskalation der Grabenkämpfe nicht zu.

Bei der anschließend wieder für die Öffentlichkeit freigegebenen Verhandlung brachte die mögliche Verwicklung von Frau Schwarzer in die Vorgänge um einen sehr fragwürdigen Anruf[2] vom Oberlandesgericht Karlsruhe nun eine interessante Wendung in das Geschehen. Verteidiger Schwenn beantragte nämlich, Frau Schwarzer als Zeugin zu vernehmen; jedoch war dies erst für einen späteren Zeitpunkt eingeplant. Dies hatte aber zur Folge, dass sie ab sofort von der Verhandlung ausgeschlossen wurde. Offenbar war das auch für Schwarzer verblüffend. Ihre verdutzte Frage „Darf ich nun gar nicht mehr reinkommen?“ wirkte hier sehr bezeichnend. Verpasst hat sie jedoch vorläufig nichts - kurz nach ihrer Hinauskomplimentierung wurde der Sitzungstag für beendet erklärt.

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Fußnoten

  1. Stern: Zwölf Fragen an den Therapeuten
  2. Der mysteriöse Kachelmann-Alarm