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Kachelmann-Prozess: Staatsanwalt fordert vier Jahre und drei Monate Haft - Bericht

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Veröffentlicht: 04:04, 20. Mai 2011 (CEST)
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Der Tag des Plädoyers wurde von einem großen Presseaufgebot begleitet

Mannheim (Deutschland), 20.05.2011 – Kaum war die Zahl von vier Jahren und drei Monaten gefallen, stürmte das Gros der Pressevertreter aus dem Gerichtssaal, um die Schlagzeile schnellstmöglich zu verbreiten. Mit ihrer Forderung bekräftigte die Staatsanwaltschaft, dass sie auch nach über 40 Prozesstagen noch von der Schuld des Angeklagten überzeugt ist.

Rückblende: Der letzte Tag der Beweisaufnahme war noch ein eindeutiger Tiefpunkt für die Mannheimer Staatsanwälte. In ungewohnter Deutlichkeit gab Gutachter Günter Köhnken zu erkennen, dass er die Aussagen des mutmaßlichen Opfers Sabine W.[1] für wenig glaubwürdig hält. War Verteidiger Schwenn sonst immer damit beschäftigt, die Tagesergebnisse möglichst perfekt im Lichte der Verteidigung darzustellen, so war dies an jenem Tag überflüssig. Allerdings handelt es sich hier um ein Auftragsgutachten der Verteidigung, wie Staatsanwalt Oltrogge noch vorausschauend feststellte.

Der 18. Mai war der Tag der Plädoyers der Klagevertreter. Er begann mit der noch ausstehenden Einführung von Führungsregistern des Angeklagten, der sich im Ergebnis als bis zum Tage unbescholten erwies. Erst jetzt war die Beweisaufnahme formal beendet.

Viermal begann an diesem spannungsgeladenen Tag ein Klagevertreter sein (Teil-)Plädoyer mit den Worten „Hohes Gericht…“. Staatsanwalt Oltrogge eröffnete sein Plädoyer mit allgemeinen Feststellungen zum Lebenslauf des Angeklagten. Der Vater war Eisenbahner, die Mutter lebt in Schaffhausen. Ehe zuerst mit Katja Hösli, später mit Denise W. Aktuell ist Kachelmann zum dritten Mal verheiratet. Eine frühere Hautkrankheit konnte therapiert werden.

Staatsanwaltschaft glaubt der Version Kachelmanns nicht

Nun kam Oltrogge zu Ausführungen, die belegen sollten, dass die Aussagen Kachelmanns bei seinen ersten Vernehmungen nicht glaubwürdig seien – etwas, was in der öffentlichen Berichterstattung bisher fast immer nur dem mutmaßlichen Opfer vorgehalten wurde. Als der Anklagevertreter – wie zuvor klar angekündigt – auch zu Details aus dem Privatleben Kachelmanns kam, lief Schwenn zum Richtertisch und redete auf den Vorsitzenden Richter Seidling ein. Obgleich bis dato nur vergleichsweise harmlose SMSen mit einfachen Turteleien zitiert wurden, sah Schwenn hier die Persönlichkeitsrechte seines Mandanten gefährdet. Und das, obwohl er kurz zuvor noch erklärt hatte, die Verteidigung sei heute ganz auf Zuhören eingestellt. Es folgten, wie bei jeder passenden oder auch weniger passenden Gelegenheit, ein Seitenangriff auf die anwesende Presse oder vielmehr den missliebigen Teil derselben. Erst nach einer mühsamen und zeitintensiven Einigungsprozedur konnte das Plädoyer fortgesetzt werden.

Oltrogge schildert das Tatgeschehen. Es kommt ihm hierbei darauf an, zu zeigen, dass die Aussagen von Kachelmann (unabhängig von einer direkten Beweiskraft) sich mehrfach als eindeutig unzutreffend erwiesen haben. So sprach Kachelmann zum Beispiel von einem immer gleichen Ablauf der Treffen. Dies widerspreche nicht nur den Angaben des mutmaßlichen Opfers, sondern auch Darstellungen anderer „Lausemädchen“. Es folgten Ausführungen zu den Sachbeweisen.
Das Messer: Gutachter erklärten, die Verletzung sei nicht durch Andrücken des Messers erklärbar. Oltrogge wies darauf hin, dass das mutmaßliche Opfer seinen Hals bewegt habe. Von den DNA-Spuren am Messergriff ließen sich 18 Merkmale der Nebenklägerin zuordnen, 14 Kachelmann. Gleichwohl wurde in den Medien immer nur von „nicht vorhandenen Spuren“ berichtet. Das nur schwache Vorhandensein von Spuren könne durch Abwischen zum Beispiel an der Bettdecke zwanglos erklärt werden.
Der Tampon: Er hatte eindeutige Spuren von Kachelmann. Außerdem lag er uneingewickelt im Müll, entgegen der Gewohnheit der Nebenklägerin.

Zur Glaubwürdigkeit der Nebenklägerin sagte Oltrogge, er wüsste natürlich um die Lügen in Bezug auf die Flugtickets, betonte jedoch, dass sich die Aussagen in Bezug auf den Ablauf vor der eigentlichen Tat über mehrere Befragungen als konsistent erwiesen hätten.

Die Ausführungen der Staatsanwaltschaft zum Tatgeschehen waren in sehr weiten Teilen jene, die in den Akten festgehalten wurden. Diese wiederum waren schon früh an den Focus gelangt. Was sich dort wie eine Horrorstory mit Fortsetzungen las, dürfte von Kachelmann-Verteidigern nicht einmal in Bruchteilen als mögliche Wahrheit akzeptiert werden. Die wesentlichen Teile beruhen dabei auf Aussagen. Aussagen nicht nur des mutmaßlichen Opfers.

Die Staatsanwaltschaft führte aus, dass keineswegs alle Zeuginnen Pressekontakte hatten. Ja, es gab „Lausemädchen“, die darauf beharrt hätten, Kachelmann keinesfalls schaden zu wollen, obwohl sie Belastendes berichteten.

Dass diese widersprüchlich anmutenden Aussagen nicht weiter seziert werden konnten, ist offenbar immer noch der Geheimhaltung über nichtöffentliche Verhandlungsteile geschuldet. Besonders gilt dies für die in der Schweiz vernommene Zeugin. Hier müssen wohl besondere Rücksichten in punkto Geheimhaltung genommen werden. Auch im Pcädoyer will die Staatsanwaltschaft die „schlimme“ Version nicht explizit bestätigen, so dass weiterhin auch die Verteidigung die Sache formal für sich verbuchen darf.

Es gab keine Absprachen mit Zeuginnen, sagt Oltrogge. Viele hätten sich unaufgefordert gemeldet. Er verteidigte die Vernehmung der vielen „Lausemädchen“ auch dahingehend, dass Gutachterpsychologe Pleines nach eigener Aussage ohne diese Vernehmungen kein Gutachten hätte abgeben können.

Ankläger Oltrogge sieht mildernde Umstände

Um 15 Uhr nachmittags fährt nun Staatsanwalt Gattner mit dem Plädoyer fort: Er widerspricht ruhig, aber betont Darstellungen, mit denen die Zeuginnen in verschiedenen Medien pauschal diskreditiert wurden. Insbesondere hat Kachelmann, wie sich aus zahlreichen Mails und Chatprotokollen ergibt, vielen seiner Geliebten handfeste Zukunftspläne unterbreitet. Er betont ausdrücklich die Gegenseitigkeit der Beziehungen. Er sagt weiterhin, dass die „Lausemädchen“ sich allesamt schwer taten, über das Internet etwas über Jörg Kachelmann herauszufinden.

Zu den Hämatomen der Nebenklägerin macht er eine bemerkenswerte Aussage: Nachdem man glaubte, zwei Fotos vom Laptop der Nebenklägerin seien im Abstand von 33 Minuten aufgenommen worden, sagte ein Gutachter aus, dass man die Hämatomentwicklung hier gut sehen könne. Dies schien abwegig, nachdem klar wurde, dass der Zeitabstand nur 33 Sekunden betrug. Gattner will dies nicht für seine Zwecke nutzen, weist aber auf die Problematik von Gutachten hin.

Gattner endet mit der Erklärung, dass sich der Angeklagte der „besonders schweren Vergewaltigung“ schuldig gemacht habe.
Nun übernimmt wieder Staatsanwalt Oltrogge. Vorgesehen sind durch das Gesetz 5 bis 15 Jahre Haft. Er würdigt die Gesamtumstände. Spontane Tatbegehung allein sei kein Milderungsgrund, aber eine Ausnahmesituation könne angenommen werden.

Überraschend billigt er dem Angeklagten weitere mildernde Umstände zu: Kachelmann sei privat und beruflich schwer beeinträchtigt, auch durch unangemessenes und ungesetzliches Verhalten von Medien. Sein Medienanwalt Höcker habe aber selbst dazu beigetragen, sagt er. Und auch das mutmaßliche Opfer sei schwer betroffen. Die explizite Anerkenntnis nachteiliger Umstände auf Kachelmann war nicht direkt zu erwarten gewesen, sie wirkt fast wie ein Coup, eine Good-Will-Aktion der Staatsanwaltschaft.

Oltrogge verteidigt auch das Verhalten der Staatsanwaltschaft nach der Festnahme. Dass eine dauerhafte Geheimhaltung unmöglich sei, zeige auch der Fall Strauss-Kahn. Eine weitere Milderung könne darauf gründen, dass er nicht ausschließen könne, dass staatliche Organe Anteil bei der Veröffentlichung von Ermittlungsakten gehabt hätten. Oltrogge unterstellt allerdings, dass die Verteidigung direkten Anteil bei der Beeinträchtigung des mutmaßlichen Opfers über anonyme Internet-Blogs hatte.

Nun zieht der Anklagevertreter einen Rahmen von einem bis 10 Jahren. Er erwähnt noch einmal massive Todesangst des mutmaßlichen Opfers, bevor er zum Punkt kommt: 4 Jahre und 3 Monate lautet die Forderung der Mannheimer Staatsanwaltschaft.

Anschließend ging sein Kollege, Staatsanwalt Werner Mägerle, in einer Fortsetzung des Plädoyers noch auf Diffamierungen der Staatsanwaltschaft sowie des Gerichts durch die Verteidigung ein. Auch eine Bezeichnung der anwesenden Presse als „Pack“, wie in öffentlicher Verhandlung von Johann Schwenn geäußert, sei „verbaler Overkill“.

Als Letzter plädierte der Anwalt der Nebenklägerin, Rechtsanwalt Franz. Er wirkte für jemanden, den man sonst kaum hörte, überraschend selbstsicher. Seine Mandantin wurde seinen Worten zufolge medial „durch den Dreck gezogen“. Er sprach von einem „Lynchmob im Internet“. Ja, gelogen hätte sie in einem Teil ihrer Aussage, räumte er überraschend betont ein und dies wäre ein unverzeihlicher Fehler gewesen.
Nach der Verhandlung betonte er in Interviews noch, dass das Strafmaß für seine Mandantin unwichtig sei. Wie bei jedem Vergewaltigungsopfer zähle für sie im Hinblick auf ihre in Frage stehende Glaubwürdigkeit nur der Schuldspruch.

Die Nebenklägerin selbst war an diesem Tag anwesend. Sie saß aufrecht neben ihrem Anwalt, jedoch so, dass sie nicht in Richtung Kachelmann blickte. Ein Blickkontakt beider wurde nicht beobachtet. Vom Publikum, dem sie den Rücken zuwandte, waren ebenfalls keine freundlichen Blicke zu erwarten gewesen. Überzeugte Kachelmann-Anhänger füllten die Mehrzahl der Publikumsplätze.

Beim Verlassen des Landgerichts wurde sie später nicht nur mit den unvermeidlichen Pressefotografen konfrontiert, sondern auch mit einem unschönen verbalen Angriff aus der Pro-Kachelmann-Szene.

Am kommenden Dienstag wird die Verteidigung ihr Plädoyer halten.

(itu)

Quellen

Originäre Berichterstattung
Dieser Artikel enthält Journalismus aus erster Hand. Details befinden sich auf der Diskussionsseite.

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Fußnoten

  1. Anmerkung: Name geändert