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Japan: „Selbstverteidigungsagentur“ in Verteidigungsministerium umgewandelt

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Artikelstatus: Fertig 10:44, 11. Jan. 2007 (CET)
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Premierminister Abe

Tōkyō (Japan), 11.01.2007 – Japan hat erstmals seit Ende des Zweiten Weltkriegs wieder ein Verteidigungsministerium. Die 1954 gegründeten Selbstverteidigungsstreitkräfte wurden bisher von einer „Selbstverteidigungsagentur“ geführt. Am Dienstag, dem 9. Januar, wurde das Gebäude des Ministeriums eingeweiht und Fumio Kyuma, bisher Leiter der Agentur, zum Verteidigungsminister ernannt.

Premierminister Shinzō Abe, seit September 2006 im Amt, sagte bei der Zeremonie, um ein „schönes Japan“ zu schaffen, sei es notwendig, „das Dogma abzuschaffen, nach dem die Nachkriegsordnung sich nie mehr ändert, und eine Identität und neue Ideen zu suchen, die Japan im 21. Jahrhundert angemessen sind“. Laut Medienberichten sagte Verteidigungsminister Kyuma, die Zusicherung Japans, nie wieder eine Militärmacht zu werden, ändere sich nicht.

Nach der Umwandlung ist das Verteidigungsressort nun mit einem Ministerposten im Kabinett vertreten und kann sein eigenes Budget aufstellen.

Als nächsten Schritt plant Premier Abe eine Reform der pazifistischen Nachkriegsverfassung (siehe Hintergrund), um den Selbstverteidigungsstreitkräften weitere Befugnisse zu geben. Bisher können sie nur zur Verteidigung eingesetzt werden. Ausnahmen waren einige humanitäre Einsätze im Ausland, etwa im Irak oder nach dem Tsunami Ende 2004 in Indonesien, und die Beteiligung an internationalen Friedensmissionen, die jeweils vom Parlament auf beschränkte Zeit genehmigt wurden.

Das will Abe ändern: Um der globalen Sicherheitslage gerecht zu werden, sollen die Streitkräfte auch militärische Aufgaben im Ausland erfüllen und militärische Bündnispartner verteidigen dürfen. Dadurch könnte das Gewicht Japans unter anderem in seinem Bündnis mit den Vereinigten Staaten gestärkt werden.

Hintergrund

Die japanische Verfassung vom 3. November 1946 enthält in Artikel 9 eine Verpflichtung zum Frieden:

„(1) In aufrichtigem Streben nach einem auf Gerechtigkeit und Ordnung gegründeten internationalen Frieden verzichtet das japanische Volk für alle Zeiten auf den Krieg als ein souveränes Recht der Nation und auf die Androhung oder Ausübung von Gewalt als Mittel zur Beilegung internationaler Streitigkeiten. (2) Um das Ziel des vorhergehenden Absatzes zu erreichen, werden keine Land-, See- und Luftstreitkräfte oder sonstige Kriegsmittel unterhalten. Ein Recht des Staates zur Kriegsführung wird nicht anerkannt.“ Japanische Verfassung, Kapitel II (Verzicht auf Krieg), Artikel 9

Der Artikel wurde zunächst als absolutes Verbot jeder militärischen Aktivitäten verstanden. 1954 setzte sich eine andere Auslegung durch: Die japanischen Selbstverteidigungsstreitkräfte wurden gegründet, die heute mit 4,8 Billionen Yen (rund 31 Milliarden Euro) das größte militärische Jahresbudget nach den Vereinigten Staaten haben.

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Quellen