Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung bei Kerwe-Unfall verhängt
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Kusel (Deutschland), 20.02.2019 – Rund eineinhalb Jahre nach einem schweren Verkehrsunfall mit 27 zum Teil Schwerverletzten und einem Toten hat das Amtsgericht Kusel gestern den Unglücksfahrer zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt. Er wurde zugleich verwarnt: Sollte er binnen eines Jahres wieder straffällig werden, drohen ihm weitere 4.300 Euro Geldstrafe.
Das Gericht gab dem 42-jährigen Unglücksfahrer die Schuld am Tod eines 23-jährigen Mannes. Im September 2017 steuerte er nämlich ein Gespann aus Traktor und Anhänger, auf welchem die Straußjugend seines Heimatortes saß. Als der Hänger in einem Kreisel in Glan-Münchweiler nach rechts kippte, wurden die 27 Insassen verletzt, fünf davon schwer, darunter auch der 23-Jährige, der später verstarb. Dem Täter hielt das Gericht zugute, dass er sich bisher nichts hat zuschulden kommen lassen und der Straußjugend letztlich auch nur einen Gefallen erweisen wollte. Gleichwohl war das Gespann weder zur Personenbeförderung geeignet, noch hatte der Täter den dafür nötigen Führerschein. Da half es ihm auch nicht, dass er sehr behutsam fuhr und vorab darauf hinwies, die Fahrt abzubrechen, wenn sich die Beteiligten auf dem Anhänger nicht ruhig verhalten.
Während des Prozesses habe der 42-Jährige dem Vernehmen nach sehr mitgenommen und nachdenklich gewirkt. Er hatte mehrfach Tränen in den Augen.
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