Führten DNS-Verunreinigungen auf Wattestäbchen zur Jagd auf das „Phantom“?

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Veröffentlicht: 22:27, 27. Mär. 2009 (CET)
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Hamburg / Stuttgart (Deutschland), 27.03.2009 – Das „Phantom“ gilt als mehrfache Mörderin und Einbrecherin. Ein neuer Ermittlungsansatz könnte nun das „Phantom“ ausfindig machen, zugleich aber auch seine Unschuld beweisen.

Der Tatort des Heilbronner Polizistenmordes am 25. April 2007 ist nur einer der über 40 Tatorte, an denen die DNS-Spur des „Phantoms“ sichergestellt wurde. Doch nun kommen Zweifel daran auf, ob sich die vermutlich aus Osteuropa stammende Frau tatsächlich dort aufgehalten hat. Eine Firma, die osteuropäische Frauen beschäftigt, stellt Wattestäbchen her, mit denen die Polizei DNS-Spuren von Tatorten sichert. Sollten die Wattestäbchen jedoch bereits zuvor durch genetisches Material einer Arbeiterin dieser Firma verunreinigt gewesen sein, könnte dies die Ermittlungsarbeit in Frage stellen.

Im Zusammenhang mit dem Fall wurde auch Kritik an der Aussagekraft von DNS-Spuren laut. Thomas Feltes weist darauf hin, dass Ermittler eine umfangreiche Ausbildung durchlaufen, aber dennoch nicht vor menschlichen Fehlern gefeit sind. Fälle, die alleine über genetische Spuren gelöst wurden, sollen nach seiner Ansicht vor der Anklage nochmals zur Überprüfung an die Polizei gegeben werden. Der Sprecher Bernd Carstensen vom Bund Deutscher Kriminalbeamter fordert ein Zertifikat für Ermittlungswerkzeuge und die Beilage von genetischem Material von Herstellern, um falsche Resultate durch Verunreinigungen auszuschließen. Dies funktioniere bereits bei Fingerabdrücken. Konrad Freiberg, der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, stellt hingegen die Frage, ob Spuren nicht sorgfältig genug ausgewertet wurden. Er habe jedoch keinen Zweifel an der Wirksamkeit von Genanalysen.

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Quellen