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Entführungsfall Ursula Herrmann: Festnahme nach 27 Jahren

aus Wikinews, einem freien Wiki für Nachrichten
Veröffentlicht: 22:27, 4. Jun. 2008 (CEST)
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Eching am Ammersee (Deutschland), 04.06.2008 – Nach 27 Jahren hat die Polizei durch die Auswertung eines im Oktober 2007 beschlagnahmten Tonbandgeräts Hinweise auf die Täterschaft eines Verdächtigen gefunden. Bis nach Taiwan reichten die Fahndungen der Polizei. Der heute 58-Jährige, der nur 250 Meter vom Haus des Opfers entfernt wohnte, wurde schließlich an der deutsch-dänischen Grenze festgenommen. Ob die bisher präsentierten Indizien für eine Verurteilung ausreichen, ist jedoch fraglich.

Am 15. September 1981 wurde die zehn Jahre alte Ursula Herrmann von einer unbekannten Person verschleppt. Sie war mit ihrem Fahrrad auf einem Uferweg zwischen Schondorf und Eching am Ammersee unterwegs.

Der Ammersee

Ein Erpresser forderte am 16. September 1981 von den Eltern des Mädchens in einem mit aus Zeitungen ausgeschnittenen Buchstaben erstellten Schreiben ein Lösegeld in Höhe von zwei Millionen D-Mark. Ein weiterer Erpresserbrief erreichte die Eltern, in dem die Zahlungsmodalitäten beschrieben wurden. Auch drei Anrufe gingen später bei den Eltern ein, wobei eine Bayern-3-Melodie abgespielt wurde. Da die Zehnjährige in einer Kiste im Wald in einer Tiefe von eineinhalb Metern vergraben worden war, deren Belüftungsrohre durch Laub verstopft wurden, erstickte das Mädchen qualvoll. Die Geldübergabe fand nicht statt. Am 4. Oktober 1981 entdeckten Polizeibeamte die Leiche. Es konnte nicht geklärt werden, ob es sich dabei um einen Mord handelte, wobei das Mädchen um Hilfe geschrien haben könnte, oder die Lüftungsrohre durch natürliche Ursachen verstopft wurden. Unbekannt ist auch, warum Ursula Herrmann als Opfer ausgesucht wurde, obwohl ihre Familie nicht vermögend war.

Die Polizei stellte umfangreiche Ermittlungen an, die schließlich über 300 Aktenordner füllten, bekam jedoch nie einen Täter zu fassen. Die Zeit lief davon, da zwar ein Mord nicht verjährt, aber bei einem anderen möglichen mit bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe bedrohten Verbrechen eine Verjährung nach 30 Jahren in Betracht kam, was der Fall wäre, wenn der Tod nur fahrlässig herbeigeführt wurde. Der Haftbefehl gegen den Verdächtigen lautet auf erpresserischen Menschenraub mit Todesfolge.

Der nun Festgenommene war bereits kurz nach der Tat von der Polizei schon einmal verdächtigt worden, jedoch konnte ihm keine Tatbeteiligung nachgewiesen werden. Nach beinahe 27 Jahren reichten nun die Indizien für eine Festnahme des heute 58-Jährigen aus. Die Beweislage sei erdrückend, aber auch komplex mit drei weiteren Verdächtigen. Ein Tonbandgerät, das als Beweismittel beschlagnahmt worden war, konnte nun erneut ausgewertet werden, wobei phonetische, technische, Auffälligkeiten auf die Spur des Verdächtigen führten. Auch die Bayern-3-Melodie war auf dem Tonband zu hören. Obwohl noch weitere Genanalysen ausstehen, ist die Polizei überzeugt, den Täter gefasst zu haben. Der 58-Jährige bestreitet seine Täterschaft, hat aber nach Polizeiangaben widersprüchliche Aussagen gemacht. Gegen drei mögliche Mittäter wurden ebenfalls Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Aufbau der DNA

Neben dem Tonbandgerät zählen auch Geldschulden zu den Indizien gegen den Mann. Zwei Zeugen hatten dem 58-Jährigen kurz nach der Entführung ein Alibi gegeben. Möglicherweise hat die Polizei auch wichtige Spuren vernichtet, als sie 1981 das Fahrrad von Ursula Herrmann auf Fingerabdrücke untersucht hat. Erst ein Jahrzehnt später sollte mit dem Aufkommen der DNA-Analyse klar werden, dass die damals verwendete Methode vielleicht wichtige Spuren unwiederbringlich beseitigt hat. Ein Schreiber der Süddeutschen Zeitung bezweifelt, dass die bisher präsentierten Indizien in einem Indizienprozess für eine Verurteilung ausreichen würden. Er legt sein Interesse auf die aus taktischen Gründen noch zurückgehaltenen Indizien.

DNA-Spuren, die an einer Schraube in der Holzkiste gefunden worden waren, wurden 2007 auch beim Mord an der Millionärin Charlotte Böhringer interessant. Spuren aus der Wohnung des Neffen stimmten mit Spuren vom Fall Herrmann überein (Spur-Spur-Treffer). Ein Abgleich von Vergleichsspuren aus dem Mordfall Böhringer mit den Spuren von der Schraube im Fall Herrmann lieferte zuvor jedoch keine Übereinstimmung.

Quellen