EU-Regeln zur Rückgabe von Elektroschrott in Kraft

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Brüssel (Belgien) / Berlin (Deutschland), 13.08.2005 – Die Frist zur Umsetzung der seit Anfang 2003 gültigen EU-Direktiven WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment) und RoHS (Restriction of the use of certain Hazardous Substances) ist heute abgelaufen. Die beiden Richtlinien regeln die kostenlose Rückgabe von Elektroschrott. Verbraucher müssen die Möglichkeit haben, ihre alten Elektrogeräte beim Kauf eines Neugerätes kostenlos zurückzugeben. In Deutschland sollen dazu nach Industrieangaben Sammelstellen in den Kommunen eingerichtet werden.

In Deutschland trat das entsprechende nationale Gesetz, das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), bereits am 24. März 2005 in Kraft. Doch aufgrund von Übergangsfristen ist es Verbrauchern in Deutschland bis zum 24. März 2006 noch nicht möglich, ihre Altgeräte kostenlos zurückzugeben. Deshalb könnte Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren drohen.

Ein Vertragsverletzungsverfahren könnte darüber hinaus auch weiteren Staaten drohen. Die EU-Behörde überprüft derzeit die fristgerechte Umsetzung der entsprechenden Richtlinien. Die Behörde erklärte: „Derzeit fehlen uns detaillierte Informationen über die Maßnahmen in jedem der 25 Länder“. Ein solches Verfahren kann in letzter Konsequenz zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof führen.

Quellen