Die „Financial Action Task Force on Money Laundering“ streicht Nauru von ihrer schwarzen Liste
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Paris (Frankreich) / Yaren (Nauru), 21.10.2005 – Die FATF streicht Nauru von der Liste der unkooperativen Länder bei der Geldwäschebekämpfung. Somit verbleiben lediglich Myanmar und Nigeria auf der Liste.
Die FATF (Financial Action Task Force on Money Laundering) ist eine zwischenstaatliche Organisation, die Standards etabliert und die politische Willensbildung rund um den Globus dazu anregt, gesetzgeberische Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzierung terroristischer Netzwerke zu erlassen. In ihren jährlichen Berichten führt sie genauestens Buch über die ergriffenen Maßnahmen und führt jene Länder auf einer (schwarzen) Liste, die diesen Standards nicht entsprechen.
Auch oder gerade wegen ihres entwickelten Bankwesens angesehene Länder wie die Schweiz geraten schon einmal in die Schusslinie der Organisation. Der Schweiz wurden in dem jüngsten Bericht „einige Mängel“ attestiert. Die Kritik der FATF resultierte aus der Tatsache, dass die Schweiz bestimmte Richtlinien der Organisation, die den Geldwäschetatbestand dadurch ausweiten wollen, dass der Geldwäschetatbestand auf weitere Straftatbestände ausgeweitet werden und beispielsweise der grenzüberschreitende Bargeldverkehr stärker kontrolliert werden soll, nicht ausreichend umgesetzt hat. Insgesamt hat die FATF 40 verschiedene Empfehlungen ausgearbeitet, die Geldwäsche und Terrorfinanzierung verhindern sollen.
Einige Länder tauchen auf den „schwarzen Listen“ der FATF auf, weil sie bisher nicht zur Kooperation bereit waren. Das Geschäft mit Briefkastenfirmen kann sehr lukrativ sein. Die Insel Nauru hatte die Aufmerksamkeit der Geldwäschefahnder auf sich gezogen, weil die USA vermuteten, dass die russische Mafia ihre Milliarden durch die dort vorhandenen über 400 Briefkastenfirmen waschen lässt. Nachdem die Regierung in Nauru reagiert hat, konnte das Land von der Liste gestrichen werden.
Der endgültige Bericht der FATF wird wahrscheinlich am Montag vorgelegt.
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Quellen
- Neue Zürcher Zeitung: „Kritik am Anti-Geldwäscherei-Dispositiv“ (14.10.2005)