Deutschland: Neues Naturschutzrecht tritt zum 1. März in Kraft
Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
Berlin (Deutschland), 28.02.2010 – Das Naturschutzrecht und die gesetzlichen Bestimmungen zur Landschaftspflege in Deutschland erhält ein neues Rahmengesetz. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) erhält durch das Gesetz neue Kompetenzen. Das „Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege“ (BNatSchG), das zum 1. März in Kraft tritt, löst das alte Rahmenrecht, zuletzt geändert am 25. März 2002, ab.
Das BfN ist demnach nicht nur für die ständige Überwachung des Zustandes von Natur und Landschaft auf dem deutschen Bundesgebiet zuständig, sondern auch für die Abwehr ökologischer Gefahren durch Tier- und Pflanzenarten, die neu nach Deutschland gebracht werden. Außerdem ist das Amt auch für die Anerkennung von Naturschutzverbänden zuständig, insoweit diesen ein Klagerecht in Naturschutzbelangen zugebilligt wird. Neu geregelt wird auch die Zuständigkeit im Bereich des Meeresnaturschutzes. Das BfN ist nun auch für küstenferne Gebiete der Nord- und Ostsee zuständig. Die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), Beate Jessel, sagte dazu, das Gesetz mache „nicht mehr Halt an der 12-Seemeilen-Grenze. Dies ist für den Erhalt der vielfältigen und eng miteinander vernetzten Ökosysteme dringend erforderlich, nicht zuletzt zur Erfüllung völker- und europarechtlicher Schutzverpflichtungen.“