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Deutschland: Gesetzesentwurf gegen Abmahnkosten und Produktpiraterie

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Artikelstatus: Fertig 17:29, 27. Jan. 2007 (CET)
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Berlin (Deutschland), 27.01.2007 – Die deutsche Bundesregierung hat am vergangenen Mittwoch, dem 24. Januar einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der einerseits die Rechte der Inhaber von Marken- und Urheberrechten stärkt und andererseits Ansprüche bei geringfügigen Urheberrechtsverstößen begrenzt.

„Wer keine geschäftlichen Interessen verfolgt, ist künftig vor überzogenen Abmahnkosten besser geschützt“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Konkret sollen die Kosten, die bei einer erstmaligen Abmahnung entstehen, auf 50 Euro begrenzt werden, wenn Privatpersonen Urheberrechte verletzen.

Auf der anderen Seite sollen Rechteinhaber erweiterte Auskunftsansprüche erhalten: Bisher kann nur die Staatsanwaltschaft Auskunft von Internet-Providern verlangen, wenn Verdacht auf Rechtsverstöße besteht, künftig kann das auch über eine Zivilklage erreicht werden. Außerdem soll es einfacher werden, gegen Produktpiraterie vorzugehen: Werden bei Zollkontrollen Plagiate gefunden, kann der Rechteinhaber sie vernichten lassen, wenn der Importeur nicht widerspricht.

Quellen