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Deutsche Gesundheitsminister einigen sich auf Rauchverbot auch in Gaststätten

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Artikelstatus: Fertig 23:35, 23. Feb. 2007 (CET)
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Hannover (Deutschland), 23.02.2007 – Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern einigten sich heute in Hannover im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Thema „Nichtraucherschutz“ auf ein Rauchverbot nicht nur in öffentlichen Räumen wie Schulen, Krankenhäusern, Behörden und so weiter, sondern auch in allen gastronomischen Einrichtungen. Der Beschluss erfolgte einstimmig; eine Hintertür ließen sich lediglich die Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen in Form einer Protokollnotiz zu der getroffenen Vereinbarung offen. Sie wollen im gastronomischen Bereich Ausnahmeregelungen ermöglichen.

Die Beschlussvorlage wird der Ministerpräsidentenkonferenz am 22. März in Berlin vorgelegt, die darüber endgültig entscheiden wird. Auf Bundesebene wird wahrscheinlich am kommenden Mittwoch im Bundeskabinett ein Gesetzentwurf für den Geltungsbereich der Bundesbehörden beschlossen. Bestandteil des Gesetzentwurfes soll eine Bußgeldregelung sein, die bei Zuwiderhandeln gegen das Rauchverbot Bußgelder bis zu 1.000 Euro vorsieht.

Für Diskussionen hatte bis zuletzt ein Rauchverbot für Gaststätten gesorgt. Nach der heutigen Einigung wird nicht mehr zwischen Restaurants und „Kneipen“ (laut GastG auch „Schankwirtschaft“) unterschieden. Das Rauchverbot soll einheitlich gelten. Darunter fallen auch Diskotheken. In Gaststätten soll es jedoch möglich sein, in besonderen vom übrigen Publikumsbetrieb abgetrennten Räumen das Rauchen zuzulassen. Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen wollen prüfen, ob Gaststätten sich als reine Raucherlokale definieren können, in denen dann das Rauchen erlaubt wäre.

Die teilnehmenden Minister zeigten sich zufrieden mit dem erzielten Kompromiss. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sagte zu, sich dafür einzusetzen, dass die Arbeitsstättenverordnung entsprechend geändert werde.

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Quellen