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Debatte über das Entsendegesetz in vollem Gange

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Berlin (Deutschland), 12.04.2005 – Die deutsche Regierung will das in der Bauwirtschaft geltende Entsendegesetz vorerst nicht ausweiten.

Derzeit befasst sich das Bundeskabinett mit der Frage, in welchem Umfang die Dienstleistungsfreiheit missbraucht wird und wie gegen diesen Missbrauch der Dienstleistungsfreiheit vorgegangen werden kann. Auf deutschen Baustellen gilt nach dem Entsendegesetz der Mindesttarif auch für Arbeiter ausländischer Firmen.

Anders dagegen CDU-Chefin Angela Merkel. Sie will keinen gesetzlichen Mindestlohn, plädiert aber dafür, das Entsendegesetz ausweiten. Die Arbeitgebervertreter und verschiedene Wirtschaftsforscher lehnen es ab, die Regelung aus der Bauwirtschaft auch in anderen Branchen anzuwenden.

Die Gewerkschaft IG BAU bezeichnet das 1996 verabschiedete Entsendegesetz ebenso wie Mindestlöhne als vorbildhaft für andere Branchen. In ihren Augen hat sich das Entsendegesetz bewährt. Bisher sind in der Bauwirtschaft mehr als 650.000 Jobs in Deutschland verloren gegangen. „Ohne das Entsendegesetz wäre die Zahl vermutlich wesentlich höher“, so Bau-Hauptgeschäftsführer Michael Knipper.

Um nun konkrete Maßahmen vorweisen zu können, verhandelt die Bundesregierung momentan mit der polnischen Vertretung. Sie bittet um eine entsprechende Regelung Polens um den Zuzug von Scheinselbstständigen einzudämmen.

Quellen