China: Yahoo! wegen Rolle bei Journalisten-Verurteilung kritisiert

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Artikelstatus: Fertig 16:56, 8. Sep. 2005 (CEST)
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Peking (China), 08.09.2005 – Der Internetanbieter Yahoo! sieht sich derzeit schwerer Kritik bezüglich seiner Rolle bei der Verhaftung und Verurteilung des regimekritischen chinesischen Journalisten Shi Tao ausgesetzt. Tao war im April wegen „Veröffentlichung von Staatsgeheimnissen“ zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Offenbar konnte Tao erst durch die Mithilfe von Yahoo! identifiziert werden.

Tao hatte als Redakteur der chinesischen Zeitung „Contemporary Business News“, die in der Provinz Hunan erscheint, eine angeblich nur für den internen Gebrauch bestimmte Mitteilung der Kommunistischen Partei Chinas erhalten. In dieser wurde mit dem mutmaßlichen Ziel der Zensur darauf hingewiesen, dass Berichte über die „Rückkehr bestimmter Dissidenten“ anlässlich des 15. Jahrestages des blutigen Tian'anmen-Massakers zu Unruhen führen könnten.

Diese Notiz wurde von Tao unter Verwendung seiner privaten Yahoo!-Adresse an ausländische Medien weitergegeben. Er bestreitet, dass die Nachricht in irgendeiner Weise als streng geheim markiert gewesen sei. Die chinesischen Sicherheitsbehörden wurden später von Yahoo! dabei unterstützt, Tao zu identifizieren. Die Organisation Reporter ohne Grenzen teilte mit, dass diese Kooperation eindeutig aus den Gerichtsunterlagen hervorgehen würde und ohne die Mithilfe von Yahoo! eine Identifizierung wahrscheinlich nicht möglich gewesen wäre. Die Organisation wird mit den Worten zitiert: „Wir wussten bereits, dass Yahoo! bei der Zensur begeistert mit dem chinesischen Regime kollaboriert, aber jetzt wissen wir, dass sie auch noch Informanten der Polizei sind.“

In einer Stellungnahme gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters verwies das Unternehmen darauf, dass es wie jedes andere globale Unternehmen gezwungen sei, sich an die Gesetze, Regulierungen und Gebräuche der Länder zu halten, in denen es aktiv sei. Zu dem Vorwurf der Kooperation mit den Behörden wollte Yahoo! allerdings keine Stellungnahme abgeben.

Quellen