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CDU und SPD einigen sich auf Konzept zur Unternehmenssteuer-Reform

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Artikelstatus: Fertig 19:01, 4. Nov. 2006 (CET)
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Berlin (Deutschland), 04.11.2006 – Das Konzept zur Unternehmenssteuerreform, auf das sich CDU und SPD am Donnerstag einigten, sieht eine Senkung der Steuerbelastung für Kapitalgesellschaften von 38,7 auf 29,8 Prozent vor. Finanzexperten der Union und der SPD hatten in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe in gemeinsamer Arbeit das Konzept entworfen. Laut einer Pressemitteilung der CDU ist die Einigung am 2. November unter der Führung von Hessens Ministerpräsident Roland Koch und Bundesfinanzminister Peer Steinbrück erreicht worden.

Außer der Senkung der Steuerlast wurde auch ein neues Verfahren für die Besteuerung von Zinszahlungen beschlossen. Durch Tricks konnten Unternehmen bisher einen Teil der Steuern einsparen, zum Beispiel, indem eine Tochterfirma in einem „Steuerparadies“ einer Firma in Deutschland einen großen Kredit leiht. Mit den zu zahlenden Zinsen ist es dem Unternehmen dann möglich, seine Gewinnspanne – und damit auch die Steuerlast – zu senken.

Das soll nun durch die neue Steuerreform verhindert werden, in der vorgesehen ist, dass Zinsausgaben nicht vom Gewinn abgezogen, sondern direkt besteuert werden müssen. Um zu verhindern, dass kleinere Firmen trotz etwaiger Verluste an den Fiskus zahlen müssen, soll es dabei einen Freibetrag von einer Million Euro geben, der wie bisher mit dem Gewinn verrechnet werden kann. Bei einem Zinssatz von beispielsweise fünf Prozent könnte eine Firma also einen Kredit von bis zu 20 Millionen Euro aufnehmen, ohne die Zinszahlungen dafür versteuern zu müssen.

Laut einer Pressemitteilung der SPD soll der Vorschlag nun den Partei- und Fraktionsgremien vorgelegt werden, um „zügig ins Gesetzgebungsverfahren geschickt [zu] werden“. Schon am 1. Januar 2008 soll das Gesetz umgesetzt werden.

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Quellen