CDU Rheinland-Pfalz räumt rechtswidrige Verwendung von Parteigeldern ein
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Mainz (Deutschland), 20.12.2010 – Es geht um die in „unzulässiger Weise erhaltenen Zuwendungen“ in Höhe von 401.086,32 Euro für den CDU-Wahlkampf anlässlich der Landtagswahlen 2006 in Rheinland-Pfalz. Für die CDU des Landesverbandes geht es um Glaubwürdigkeit. Auf Vorschlag der Spitzenkandidatin für die kommenden Landtagswahlen, Julia Klöckner, beschloss der Landesvorstand der Partei in dieser Frage noch in diesem Jahr „reinen Tisch“ machen zu wollen.
Das Geld wurde für Beratungsleistungen der PR- und Kommunikationsagenturen C4 Consulting und Allendorf Media AG im Rahmen des CDU-Landtagswahlkampfes verwendet. Die Verwendung der Gelder stellt eine unzulässige Parteienfinanzierung dar.
Der ehemalige CDU-Landesvorsitzende Christoph Böhr hatte erklärt, das Geld sei legal für Beratungen der Fraktion ausgegeben worden. Wegen der falschen Angaben ermittelt nun die Staatsanwaltschaft Mainz gegen Böhr wegen des Verdachts der Untreue.
CDU-Generalsekretär Josef Rosenbauer erklärte heute, der CDU-Landesverband werde „unverzüglich“ die unrechtmäßig erhaltenen Zuwendungen an den Präsidenten des Deutschen Bundestages abführen. Nach dem Parteienfinanzierungsgesetz kommt auf die rheinland-pfälzische CDU möglicherweise eine Strafzahlung in Höhe von 800.000 Euro zu, die der Bundestagspräsident festlegt. Ein Untersuchungsausschuss des Landtages befasst sich bereits seit dem Herbst 2006 mit der Finanzierung des letzten Landtagswahlkampfes.