Bundeswirtschaftsministerium: Hartz IV ist nicht verfassungswidrig

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Berlin (Deutschland), 19.02.2005 – Das Bundeswirtschaftsministerium hat Berichte zurückgewiesen, Hartz IV sei teilweise verfassungswidrig.

Das Düsseldorfer Sozialgericht fällte ein Urteil, wonach die Anrechnung von Einkommen und Vermögen, die zwar bei nichtverheirateten heterosexuellen Paaren stattfinde, nicht aber bei homosexuellen Paaren, dem Grundsatz der Gleichbehandlung widerspräche. Das Ministerium sagte, es gäbe bei Hartz IV keinen Unterschied zwischen heterosexuellen und homosexuellen Partnerschaften: „Wir sind weiterhin fest davon überzeugt, dass Hartz IV verfassungsgemäß ist.“

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Quellen