Bundesverfassungsgericht genehmigt ESM-Vertrag unter Auflagen

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Veröffentlicht: 07:57, 14. Sep. 2012 (CEST)
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Karlsruhe (Deutschland), 14.09.2012 – Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat der Ratifizierung des ESM-Vertrages unter Auflagen zugestimmt. Keine Einwände hatte der Zweite Senat des Verfassungsgerichtes gegen den Fiskalpakt. Dem am vergangenen Freitag vom CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler eingereichten zusätzlichen Eilantrag, das Gericht möge die Ratifizierung so lange aussetzen, bis die Europäische Zentralbank ihre Ankündigung des Ankaufs von Staatsanleihen verbindlich widerrufen habe, gab das Gericht nicht statt und verwies auf die Hauptverhandlung. In Berlin hat das Urteil Erleichterung und Zustimmung ausgelöst, die Börsen reagierten mit einem Kursanstieg.

„Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung werden mit der Maßgabe abgelehnt, dass die Ratifikation des Vertrages zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (Bundestagsdrucksache 17/9045, Seite 6 ff.) nur erfolgen darf, wenn zugleich völkerrechtlich sichergestellt wird, dass

– die Regelung des Artikel 8 Absatz 5 Satz 1 des Vertrages zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus sämtliche Zahlungsverpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus diesem Vertrag der Höhe nach auf die in Anhang II des Vertrages genannte Summe in dem Sinne begrenzt, dass keine Vorschrift dieses Vertrages so ausgelegt werden kann, dass für die Bundesrepublik Deutschland ohne Zustimmung des deutschen Vertreters höhere Zahlungsverpflichtungen begründet werden;
– die Regelungen der Artikel 32 Absatz 5, Artikel 34 und Artikel 35 Absatz 1 des Vertrages zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus nicht der umfassenden Unterrichtung des Bundestages und des Bundesrates entgegenstehen.“ Urteil des Bundesverfassungsgericht Rechtssache BVerfG, 2 BvR 1390/12 vom 12.9.2012

Kernpunkt der Entscheidung ist die Anordnung der Richter, dass der Ratifizierungsurkunde eine völkerrechtlich wirksame Erklärung beizufügen ist, mit der die deutsche Haftung auf rund 190 Milliarden Euro beschränkt wird und die Deutschland ein Vetorecht einräumt, falls eine Erhöhung notwendig werden sollte. Es sei allerdings nicht die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichtes, über Sinn und Zweckmäßigkeit des Euro-Rettungspaketes zu entscheiden, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung. „Das ist und bleibt Aufgabe der Politik.“

Bundespräsident Joachim Gauck kann die Gesetze zum Europäischen Stabilitätsmechanismus nun unterzeichnen. Wie das Bundespräsidialamt mitteilte, werde das Urteil „unverzüglich ausgewertet“. Deutschland ist das einzige Euro-Land, das den Vertrag noch nicht ratifiziert hat. Erst wenn alle Ratifizierungsurkunden hinterlegt sind, kann der Vertrag in Kraft treten.

Die Märkte reagierten positiv auf die Verkündung des Urteils. Am Vormittag stieg der DAX um 0,5 Prozent. Besonders Aktien von Banken und Versicherungen waren im Aufwind.

Themenverwandte Artikel[Bearbeiten]

In der Wikipedia gibt es den weiterführenden Artikel „Europäischer Stabilitätsmechanismus“.



Quellen[Bearbeiten]